Nachtrag:
Die Gleich- oder Höherwertigkeit ist per definitionem an sehr spezifischen Parametern festzustellen.
Ganz gewiss gehören "Weiterempfehlungsraten" nicht dazu, abweichende Lage oder fehlende (maßgebliche!) Merkmale (Aqua Park) hingegen sehr wohl. Man muss also schon wissen was man tut, wenn man im Nachgang der Reise Minderungsforderungen durchsetzen will.
Eines Anwalts bedarf es also nicht, in D kann man ggf. auch die liebreizenden Verbraucherschützer zu Rate ziehen.
Vorsorglich solltet ihr Hardware-Mägeln (kein Aqua Park) eurer Begründung zur Ablehnung der alternativen Unterkunft beifügen.
Reist ihr allen Ratschläge zuwider doch in das andere Hotel, teilt dem Veranstalter mit, dass alle gebuchten und nicht gelieferten Mängel zu einer Minderungsforderung führen werden.
Wichtig:
Wenn ihr dem neuen Vertrag erst einmal zugestimmt habt könnt ihr vor Ort nicht mehr eine falsche Unterbringung monieren und die Heimreise begehren.