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  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    NoFrillsN NoFrills

    Ich habe mir Morgen in der Sache einen Termin bei einem RA für Reiserecht geholt. Da die Reise günstig ist, ist das Kostenrisiko bescheiden.

    Hier wird oft das Beispiel mit dem 1000 Euro Auto gebracht, das natürlich 10 000 Euro kosten sollte. An meinem Beispiel sieht man das der Preis nicht geändert worden ist, kann sein das da die Regelung zieht das 21 Tage vor Reisebeginn nicht mehr am Preis geschraubt werden kann, dann wird halt der Inhalt, also Teile des Angebot soweit geändert, bis der Preis entsprechend ist.

    Was bei mir Irritation ausgelöst hat, das der Netten von FTI so eine Fehlbuchung in vielen Jahren Tätigkeit noch nie über den Tisch gegangen ist. Das ist der eigentliche Ansatz. Bis zum 19. 2. ist noch Zeit die Reise kostenfrei zu stornieren.

    Ansonsten, egal wie es ausgeht, ich werde das Ergbnis hier posten. 😀

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    NoFrillsN NoFrills

    NoFrills ist beileibe nicht beratungsresitent. 😉

    Das Angebot mit dem Reisepreis von 214 Euro habe ich angenommen. Erstaunt war ich, das in der Buchungsbestätigung wesentliche Teile der angebotenen Reise nicht mehr vorhanden war, bei gleichbleibend ausgelobten Reisepreis..

    Entsetzt war ich darüber, das so eine Reise wie sie jetzt von dem RV angeboten wird, kein Mensch buchen würde. Es ist für mich ersichtlich, das jetzt nach der Buchungsbestätigung, ein Fehler in der Kalkulation vorliegt.

    Nicht auszuschließen ist das es ensprechende Klientel gibt, die nach 2 Tagen Hotel sich auf den Weg machen die 130 km innerhalb von 5 Tagen von Avsalar nach Antalia zurückzulegen, damit sie den Flieger noch rechtzeitig erreichen. *ironie off* 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    NoFrillsN NoFrills

    Wer lesen kann ist im Vorteil....

    Wir möchten Ihnen daher folgende Optionen anbieten:
    o Die Buchung bleibt bestehen wie von uns bestätigt.
    o Sollten Sie eine Anpassung der Unterbringung auf den gesamten Reisezeitraum und/oder die
    Zubuchung eines Transfers wünschen, kann dies zum aktuellen Systempreis erfolgen (vorbehaltlich
    Verfügbarkeit). Bitte geben Sie uns oder Ihrer Buchungsstelle Bescheid, wenn Sie ein entsprechendes
    Angebot wünschen. Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung nicht preisgleich erfolgen kann und die
    Mehrkosten von Ihnen getragen werden müssten.
    o Wenn Sie keine kostenpflichtige Anpassung wünschen und nicht an der Reise wie von uns
    bestätigt festhalten möchten, können Sie selbstverständlich auch kostenfrei von der Reise Abstand
    nehmen.

    Für mich ist das ein Kalkulationsirrtum.

    Bitte teilen Sie uns oder Ihrer Buchungsstelle schnellstmöglich, spätestens bis zum 19.02.2022
    schriftlich mit, wie wir mit Ihrer Buchung weiter verfahren dürfen.
    Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die Reise wie von uns
    bestätigt gebucht wurde und keine Anpassung gewünscht wird.
    Zu guter Letzt möchten wir uns nochmals für die unglückliche Gesamtsituation sowie die daraus
    resultierenden Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Eine Stornierung von Seiten des Reiseveranstalter kann ich nicht finden.

    Kalkulationsirrtum
    Irrtum eines Erklärenden, der aus einer Berechnung folgt.

    Bei der Frage, ob der Erklärende seine Willenserklärung wegen des Irrtums nach § 119 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anfechten kann, ist zu unterscheiden:

    offener Kalkulationsirrtum:
    Sind die Kalkulationsgrundlagen in der Erklärung offen gelegt, kann der Erklärende seine Willenserklärung anfechten.
    Der gemeinte Erklärungsinhalt kann sich aber auch schon durch Auslegung ergeben (z. B. bei offensichtlichen Rechenfehlern)

    interner, einseitiger Kalkulationsirrtum
    Wurde die Berechnung dem Empfänger nicht offen gelegt, handelt es sich um einen unbeachtlichen Motivirrtum.
    Die falsche Kalkulation fällt ausschließlich in den Risikobereich des Erklärenden.
    Er ist nicht zur Anfechtung berechtigt.
    Das gilt selbst dann, wenn der Erklärungsempfänger den Kalkulationsirrtum positiv erkannt hat
    Der Kalkulationsirrtum berechtigt also nur zur Anfechtung, wenn die Kalkulationsgrundlage dem Geschäftspartner offen gelegt wurde.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    NoFrillsN NoFrills

    So arumentiert das Clearing:

    Wie Sie Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen können, entspricht die Aufenthaltsdauer Ihrer
    gebuchten Unterkunft nicht Ihren Flugdaten. Bitte überprüfen Sie zudem, ob ein Transfer gewünscht
    und bestätigt wurde. Der bestätigte Gesamtreisepreis bezieht sich lediglich auf die bei uns gebuchten
    und bestätigten Reiseleitungen.
    Sollten Sie diese Konstellation nicht absichtlich gebucht haben, sind Sie leider von einem
    Übermittlungsfehler betroffen. Dies bedauern wir außerordentlich.

    Der besagte Übermittlungsfehler liegt nicht zwischen dem RV und dem Portal, sondern zwischen dem RV und mir. Es bleibt offen aus welchen Gründen die Reise um 5 Tage verkürzt, der Transfer nur in Richtung des Hotel geht. Dem widerspricht die Buchung des Zug zum Flug und der Flug, die beide auf den Anfang und Ende des ursprünglichen Reisezeitraum ausgestellt sind. Da ist es schwer mit einem Übermittlungsfehler zu argumentieren.

    Es ist ein leichtes die Buchung zu berichtigen. 5 Tage mehr Hotel und den Rücktransport vom Hotel zum Airport.

    So wie mir jetzt die Reise verkauft werden soll, würde sie zu keiner Zeit als Angebot in einen Portal stehen, oder jemals gebucht werden.
    Kein Gericht würde dem RV glauben, das so eine Reisebuchung gewollt, oder üblich ist.

    vonschmeling, ist ein error fare nicht eine Vergünstigung? Durch streichen von Urlaubstage ist eher von einer Preisanpassung nach oben auszugehen.

    Oky, ich werd dann höflich an das Clearing schreiben. 😉

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    NoFrillsN NoFrills

    Hallo vonschmeling,

    ich tu mich schwer mit deiner Aussage.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 651x Haftung für Buchungsfehler

    Der Reisende hat Anspruch auf Ersatz des Schadens,1.
    der ihm durch einen technischen Fehler im Buchungssystem des Reiseveranstalters, Reisevermittlers, Vermittlers verbundener Reiseleistungen oder eines Leistungserbringers entsteht, es sei denn, der jeweilige Unternehmer hat den technischen Fehler nicht zu vertreten,
    2.
    den einer der in Nummer 1 genannten Unternehmer durch einen Fehler während des Buchungsvorgangs verursacht hat, es sei denn, der Fehler ist vom Reisenden verschuldet oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

    Es liegt kein Error fare vor. Der ausgelobte Preis ist sehr gut, mehr auch nicht. Lediglich ist die Reisedauer um 5 Tage gekürzt und der Transfer gilt nur für den Hinweg zum Hotel.

    Das wesentliche kopiere ich kurz hierein:

    1 1 Rail & Fly 2.Klasse Hin- und Rückfahrt
    von: Railways Germany
    nach: Hannover Flughafen
    24.02.2022 1 214,00 EUR

    2 1 Hannover - Antalya 24.02.2022 1
    Datum von nach Abflug Ankunft Flugnummer Klasse Fluggesellschaft
    24.02.2022 HAJ AYT 13:35 19:05 XQ233 Economy Sun Express

    3 1 Hintransfer AYT
    In Bus Alanya
    24.02.2022

    4 1 Aska Just in Beach (Alanya - Avsallar)
    Verpflegung: All Inclusive
    Doppelzimmer seitl. Meerblick (DBN)
    vom 24.02.2022
    bis 26.02.2022
    (2 Nächte)

    5 1 Antalya - Hannover 03.03.2022 1
    Datum von nach Abflug Ankunft Flugnummer Klasse Fluggesellschaft
    03.03.2022 AYT HAJ 10:10 11:50 XC2288 Economy Corendon Airlines

    6 1 Rail & Fly 2.Klasse Hin- und Rückfahrt
    von: Hannover Flughafen
    nach: Railways Germany
    03.03.2022 1

    Die Nette aus dem Callcenter von FTI sagte mir, das sie schon sehr viele Jahre den Job macht, aber aber so eine Buchung ist ihr noch nie über den Schreibtisch gegangen.

    Ich überlege zu widersprechen und mich auf den BGB § 651x zu berufen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    NoFrillsN NoFrills

    Moin zusammen. Ich kopiere mein Problem in dieses Forum.

    geschrieben gestern um 21:27
    Hallo zusammen,
    ich habe eine Reise über FTI als Vermittler bei ITS am 3.2.2022 gebucht. Tagsdrauf kam nach die Buchungsbestätigung vom ITS. Vorab kam auch die Reiseanmeldung von FTI.
    Angeboten war eine Reise über 7 Nächte, all in, Zug zum Flug, Flug und Transfer für die Summe von 214 Euro in die Türkei in ca. 3 Wochen.
    So auch der Inhalt der Reiseanmeldung von FTI.
    In der Buchungsbestätigung von ITS wird von der Reiseanmeldung wie folgt abgewichen:

    • Aus den 7 Nächten wurden 2 Nächte in dem Hotel
    • Der Transfer zum Hotel nur für die Hinreise.

    Nach Flugplan ist der Rückflug nach 7 Tagen geplant.
    Hab mich bei FTI gemeldet und auf die Abweichung zwischen Reiseanmeldung und Buchung hingewiesen.
    Heute kam eine Mail vom Clearing/Qualitätsmanagement der ITS. In der Mail wird mein Vorbringen bedauert, es kann aber kostenpflichtig auf die Reiseanmeldung upgedatet werden. ITS beruft sich auf einen Übermittlungsfehler.
    Was ist zu tun?
    Gruß

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übermittlungsfehler
    NoFrillsN NoFrills

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Reise über FTI als Vermittler bei ITS am 3.2.2022 gebucht. Tagsdrauf kam nach die Buchungsbestätigung vom ITS. Vorab kam auch die Reiseanmeldung von FTI.

    Angeboten war eine Reise über 7 Nächte, all in, Zug zum Flug, Flug und Transfer für die Summe von 214 Euro in die Türkei in ca. 3 Wochen.
    So auch der Inhalt der Reiseanmeldung von FTI.

    In der Buchungsbestätigung von ITS wird von der Reiseanmeldung wie folgt abgewichen:

    • Aus den 7 Nächten wurden 2 Nächte in dem Hotel
    • Der Transfer zum Hotel nur für die Hinreise.

    Nach Flugplan ist der Rückflug nach 7 Tagen geplant.

    Hab mich bei FTI gemeldet und auf die Abweichung zwischen Reiseanmeldung und Buchung hingewiesen.

    Heute kam eine Mail vom Clearing/Qualitätsmanagement der ITS. In der Mail wird mein Vorbringen bedauert, es kann aber kostenpflichtig auf die Reiseanmeldung upgedatet werden. ITS beruft sich auf einen Übermittlungsfehler.

    Was ist zu tun?

    Gruß

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