Ich habe bei dem Veranstalter direkt vor der Buchung nachgefragt, ob Zimmer verfügbar sind. Dies wurde bejaht.
Das Hotel ist nach wie vor bei DEM Reiseveranstalter, sowie bei allen anderen Reiseveranstaltern buchbar. Bei unserem Veranstalter jedoch inzwischen um 500 € teurer.
Hätte es sich um einen Preisirrtum gehandelt, hätte man es so schreiben können, denn so wie ich es hier in anderen Beiträgen lese wäre dass dieser Irrtumsgrund.
Man schreibt aber, dass das Hotel ausgebucht wäre. Ein ggf. anderes Zimmer in dem Hotel wurde zu dem jetzt geltenden höheren Preis nicht angeboten, lediglich ein Alternativhotel, was mir zeigt, dass Zimmer natürlich sehr wohl verfügbar sind.
Vielleicht nochmal zur Erklärung:
Es gibt in dem Hotel 2 Kategorien, Poolblick und Standard. Standard haben wir gebucht, da es 500 € billiger als Poolblick war. Inzwischen sind die Preise angeglichen (also wie schon beschrieben Standard 500 € teurer). Da wir schon 6 mal in dem Hotel waren wissen wir, dass die Standardzimmer maximal (und zwar ohne Ausnahme) an 2 Personen vergeben werden. D.h., dass wir danach ein Zimmer mit Poolblick hätten bekommen müssen. Darauf habe ich den Veranstalter vor Buchung in einem Telefonat jedoch hingewiesen. Er sagte mir, dass das kein Problem wäre, wir könnten Buchen, es passt schon. Und es passte anscheinend nicht. Das kann aber nicht alles mein Problem sein. Auch hier hätte man ja schreiben können, dass man sich doch vertan habe und die Standardzimmer nur für 2 Personen buchbar sind, man aber das um 500 € teurere Zimmer mit Poolblick buchen könne. Hat man aber nicht. Man hat nur mitgeteilt, dass das Hotel ausgebucht wäre. Und ums nochmals zu wiederholen: Ist es aber nicht!
Das Standardzimmer ist bei dem Veranstalter übrigens noch immer für 3 Personen buchbar.
Das Reisebüro sagt, dass es einwandfreie Urteile gäbe, dass die Mitteilung über ein ausgebuchtes Hotel nicht als Rücktrittsgrund gilt, wenn dann doch noch Zimmer buchbar sind.
???