"Thorben-Hendrik" wrote:
Ihr könnt die Zeit für den Umzug als Schadenersatz gelten machen
...darf ich korrigieren... nicht Schadenersatz (setzt voraus, dass man einen materiellen Schaden erlitten hat, sprich Geld ausgegeben hat), sondern aufgrund der Gewährleistungsansprüche (= der Veranstalter hat x Tage Urlaub versprochen, der jedoch durch einen Umzug unterbrochen wird, daher nicht als Urlaub zählt und daher als mangelhaft erbrachte Leistung gewertet wird) hat man Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrages des Pauschalpreises.
Nur der Ordnung halber, gell...
Gruß
Peter