Hallo Angelika!
Schade, das ihr offensichtlich keinen so tollen Urlaub hattet.
Vielleicht hast Du ja Glück und es meldet sich hier noch jemand, der zeitgleich dort war und es auch auf dem Reklamationsweg versucht hat.
Was waren denn Deine genauen Reklamationspunkte und auf welche hat (ggfs.) der Veranstalter reagiert? - Dann können wir hier evtl. auch die, Deiner Ansicht nach zu geringe, Entschädigungssumme "bewerten".
Das Problem dabei ist, das subjektiv empfundene Mängel nicht zwangsläufig auch rechtlich allgemein anerkannte, "entschädigungswürdige" Mängel sind - und eine Entschädigung auf Basis der Kulanz fällt i.d.R. wirklich nicht sehr "üppig" aus.
Viele Grüße, Holger