Ich denke es soll Geschädigte ermutigen nicht gleich auf den ersten Vergleich bzw.Angebot des Veranstalters einzugehen, was ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen kann, allerdings sollte man im Reiserecht Klagen nur anfangen wenn man über eine RSV verfügt, denn meißtens enden Verfahren im Reiserecht mit einem Vergleich und da zahlt jeder seine Kosten selbst und die können schnell höher sein als die Entschädigungssumme.
Gabi 2001 ( FRanz )