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  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    OutOfStepO OutOfStep

    Richtig, es geht darum, dass diese Gebühr nicht eingehoben wird seitens des Staates Österreich.

    a) Die Gebühr gilt für Buchungen ab 01.01.2011

    Wenn wir annehmen, der Reiseveranstalter hat erst im Jahr 2011 den Flug gebucht:

    b) Die Gebühr beträgt für Wien - Kairo EUR 8,- (unter 2.500km -> siehe AUA) pro Person, al so gesamt EUR 16,-

    Wenn wir jetzt noch annehmen, die AUA gibt falsche Gebühren an und wir haben eine Mittelstrecke:

    c) Diese kostet von Österreich aus EUR 20,-/Person, also wären das insgesamt EUR 40,-

    Man könnte nun noch argumentieren, der RV hat durch die Gebühr hat einen organisatorischen Mehraufwand durch die LVA und hebt zusätzlich zur Mittelstrecke EUR 10,- Bearbeitungsgebühr ein. Was aber auch nicht der Fall sein kann, denn sonst müssten sie für deutsche Abflughäfen EUR 60,- verlangen (EUR 50,- + EUR 10,- Bearbeitung).

    Wie man es also dreht und wendet, die Gebühr ist nicht nicht nachvollziehbar und zumindest falsch berechnet, ob nun absichtlich oder nicht. Von einem Reiseveranstalter erwarte ich mir aber, dass er die Gebühren richtig berechnet, immerhin betrifft das seine Kernkompetenz.

    Wie auch immer, ich mache mich jetzt auf den Weg, je nach Lust und Laune und Reiseverlauf werde ich das Thema mit dem Reiseveranstalter noch mal aufnehmen. Da ich ja sicher nicht der einzige bin, der genötigt wird die Gebühr ohne Grundlage zu bezahlen, grenzt das an systematischen Betrug.

    Vielen Dank fürs Mitdiskutieren!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    OutOfStepO OutOfStep

    nochmal kurz ich - Wien - Kairo fällt unter Kurzstrecke, die Austrian Airlines verrechnen dementsprechend 8 Euro. Das sieht man wunderbar aufgeschlüsselt, wenn man den Flug separat über die AUA buchen möchte.

    Die deutsche Rechtssprechung hinsichtlich der LVA ist irrelevant, da Wien nicht im Staatsgebiet von Deutschland liegt. Wenn man vonschmeling's Argumentation folgen würde, könnte ein deutscher Anbieter ja für Abflüge aus allen Destinationen rund um die Welt Geld einheben.

    Der Veranstalter ist übrigens Engel Reisen, es gibt in den AGBs keine Richtlinien (damals bei der Buchung wie heute).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    OutOfStepO OutOfStep

    Hier die Stellungnahme vom Reisebüro:

    Die Luftverkehrsabgabe gilt für alle Abflüge ab dem 01.01.2011.
    Da diese Steuer gesetzlich festgelegt ist und jeder unserer Kunden diesen Betrag zahlen muss, können wir keine Ausnahme machen.
    Der Betrag über 50,- Euro muss gezahlt werden, da wir Ihnen ansonsten nicht gewährleistenkönnen, dass Ihre Reise wie geplant durchgeführt werden kann.
    Diesbezüglich bitten wir Sie den Betrag in bar an unsere Reiseleitung am Flughafen zu zahlen.
    Bitte beachten Sie, dass wir ein deutsches Reiseunternehmen sind und somit die deutsche Rechtssprechung gilt. Die Luftverkehrsabgabe für Mittelstreckenflüge in Deutschland beträgt 25,00 Euro pro Person. Auch wenn Sie in Österreich abfliegen und landen, müssen wir die Luftverkehrssteuer in Deutschland bezahlen. Demnach ist dies unumgänglich. Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie die offenen 50,00 Euro vor Ort an den Reiseleiter zahlen werden.

    Das ist natürlich ein ziemlicher Blödsinn, weil die Steuer vom Abflughafen abhängt und nicht von der Firmenniederlassung des Buchenden. In letzter Konsequenz sollen sie sich das intern ausmachen, ich geb dem Reiseleiter die 50 Euro mit dem Hinweis, er kann sichs als Trinkgeld behalten oder dem RV abgeben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    OutOfStepO OutOfStep

    @Sunshine: In Österreich gelten Flugbuchungen ab 01.01., Abflug ab 01.04.

    Danke auf alle Fälle, ich sag Bescheid, wies ausgegangen ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    OutOfStepO OutOfStep

    Vielen Dank für die Antwort!

    Ich habe parallel jetzt auch noch ein bisschen herumgelesen. Die Flugabgabe in Österreich greift für alle Flüge, die ab 01.01.2011 gebucht worden sind:

    http://www.austrianwings.info/aw/?p=18938
     
    Nachdem wir schon im September 2010 gebucht haben, sollten wir eigentlich nicht dafür verantwortlich sein, wenn der RV sich monatelang Zeit lässt mit der Buchung.

    Außerdem sinds von Wien nach Kairo nur 8 Euro, da es gerade noch unter Kurzstrecke fällt.

    Alles in allem also sehr konfus - ich werde mal eine Mail mit genau dem Inhalt schreiben und mitteilen, dass eine Überweisung sowieso vor dem Abflug nicht mehr ausgeht und nach dem Urlaub nach Zusenden einer neuen Bestätigung erfolgt (max 8 Euro pro Person).

    Sollte klappen oder?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachforderung (noch dazu falscher) Luftverkehrsabgabe
    OutOfStepO OutOfStep

    Wir fliegen am 01.04. von Wien nach Ägypten. Heute (also großzügige 2 Tage vorher) hat mir unser Reiseveranstalter auf die Mobilbox geredet und mitgeteilt, dass noch 50 Euro Luftverkehrsabgabe ausständig sind.

    Diese Nachforderung ist erstens vom Betrag her falsch (von Österreich sind es 2x20=40 Euro), desweiteren habe ich niemals eine schriftliche Forderung erhalten.

    Die Buchung erfolgte im September, wo in Österreich noch keine Rede von der Abgabe war, dementsprechend war sie nicht im Preis erfasst.

    Ist eine Nachforderung überhaupt möglich bzw. wie soll ich mich verhalten? Der Veranstalter ist aus Deutschland, es sollte also deutsches Recht gelten. Ich tendiere dazu, ohne schriftliche Forderung überhaupt nicht zu reagieren - kann es da Probleme bei Reise selbst geben?

    Danke!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    OutOfStepO OutOfStep

    Kourion wrote:
    @OutOfStep
    chepri war schneller  😉 : Ja, du kannst kostenfrei stornieren.

    Vielen dank Chepri & Kourion!
     
    Ich hab auf Urgenz jetzt doch wieder den Flug am 01.04. bekommen und den nebenbei eingeforderten praktischeren Rückflug auch erhalten. Ich bin ganz positiv überrascht 🙂

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    OutOfStepO OutOfStep

    Der Hinflug unserer Ägyptenreise am 01.04. von Wien nach Kairo ist angeblich ausgefallen (bei der Egypt Air und dem Operator Austrian Airlines ist der Flug nach wie vor drin). Als Alternative wurde uns jetzt entweder der 31.03. oder der 02.04. als Abreisezeitpunkt angeboten (selbe Flugzeiten, 24h früher oder später). Später fliegen möchten wir nicht, da wir dann manche Dinge verpassen, früher fliegen ist nocht nicht fix ob möglich, da ein zusätzlicher Urlaubstag von Nöten ist.
     
    Ich habe sowieso schon Kontakt mit Egypt Air aufgenommen und harre der Antwort, ob es den Flug am 01.04. wirklich nicht mehr gibt. Falls dem wirklich so ist und es mit dem Zusatzurlaub nichts wird - haben wir hier die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung oder haben wir einfach Pech (Anbieter: Engel Reisen)?
     
    Danke!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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