Liebe Paula,
die richtige Antwort hast Du docvh bekommen: Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt !
a) Realisierung des Herausgabanspruchs des Computers
b) Schadensersatz wegen falscher Diagnose
c) Unwirksamkeit der Einwilligung der Ausschiffung
d) Verletzung der Sorgfaltspflicht der Aufbewahrung des Computers
e) Risokoverteilung bei Verdacht und tatsächlicher Krnakheit zwischen Patient und Krankenkasse
....
Das sind doch rechtliche Probleme, die in einem Forum ohne Aktenkenntnis nicht gelöst werden können (wie lautete denn die Ausschiffungseinwilligungserklärung ?!)
Dazu kommt das Verbot der unerlaubten Rechtsberatung. Und dass es hier um allgemeine Auskünfte geht, die auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen zutrifft, kann man ja wirklich nicht behauptet.
Und der völlig unjuristische Hilfsvorschlag: Manchmal hilft es wirklich, den Fall bsp.weise dem Resimagazin des örtlichen Fernsehsenders zu schildern, solche öffentlichkeitswirksamen Anfragen können manchmal viel Bewegung bewirken. Es muss ja nicht immer - aber kann - "Bild kämpft" sein.
Und schließlich: Nicht jedes Umglück oder Pech kann man in den fianziellen Folgen auf eine Versicherung, einen Reiseveransalter doer die Krankenkasse abschieben. Ausgenommen den Herausgabeanspruch bezüglich des Computers bestehen viel Anhaltspunkte dafür, dass hier leider bei Dir so ein fall vorliegt.
Ich wünsche Dir noch viele erfolgreichere Reisen !
owitha
@owitha
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Aida- Tauchcomputer wurde einbehalten