Nun, einige Details wären in der Tat für eine vorsichtige Ratlegung hilfreich, allerdings keine der eben genannten ...
a) Flug annulliert: Dein Entschädigungsanspruch betrüge 250€ p.P. und ist wenig strittig. Kaum anzunehmen, dass die Airline (und zwar ganz gleich welche!) auf der Strecke "unüberwindbare Hindernisse" an den Hacken hatte, für die sie keine Verantwortung trug.
b) Ersatzflug nach DUS: Hätte er dich 1) mit kleiner/gleich 2h Verspätung zum Ziel gebracht? Wenn ja, verringert sich die Entschädigung auf 125€.
Nun hatte aber auch dieses Operating 3h Verspätung. Warum?
2) Witterung? 3) Technische Probleme?
Wenn 2) bleibt es bei dem geringeren Entschädigungsanspruch nach 1).
Wenn 3) muss wiederum die Airline ggf. ihr Unverschulden schlüssig herleiten oder dich andernfalls im vollen Umfang entschädigen.
Es spielt dabei nicht die geringste Rolle, welche Airline, warum nicht Zug und es wird kaum einen entschuldbaren Grund geben, warum so kurzfristig anulliert wurde.
Ausnahme: Die Airline hatte schon 14 Tage vor Antritt eurer Reise den Flug gestrichen und euch a) informiert, b) Ersatz angeboten und ihr hättet das c) verschußelt.
Diese Regelung betrifft auch die Air Fiji, wenn sie grade mal von TXL nach CGN fliegt!
Eine Zugfahrt am Abend von Berlin nach Köln ist keine Alternative!