@pberghoff
Ergänzung zum Posting von nate:
Aus den AGB von 5 vor Flug:
"Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich 5 VOR FLUG bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an 5 VOR FLUG erstattet werden, wird 5 VOR FLUG diese auch an den Kunden erstatten."Hier nachzulesen .
Bezüglich der Kosten für den Flug: Ja, das war korrekt.