Hallo Sina 1
das Aktenzeichen ist:
262 C 28480/06
pekamann
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Flugzeitenänderung durch BigX-tra -
Flugzeitenänderung durch BigX-traAm 9.07.06 buchten wir eine Reise bei Sonnenklar TV ins ROCCA NETTUNO.Als Abflugzeiten waren auf der Reisebestätigung 23.09.06 17:05 und der Rückflug 30.09.06 13:55 Uhr angegeben.Als wir noch eine Reiserücktrittversicherung abschlossen und bereits 300 € angezahlt hatten, erhielten wir eine neue Buchungsbestätigung mit geänderten Abflugzeiten 23.09 23:10 Rückflug 30.09 7:00 auf die nicht extra hingewiesen wurden.Da die Ankunftzeit am 2 Urlaubstag war, stornierten wir die Reise. Der Reiseveranstalter BigX-tra weigerte sich uns die Anzahlung zurück zu erstatten.Nach einer Klage vor dem Amtsgericht München,entschied der Richter das angegebene Abflugzeiten nicht wirksam als unverbindlich vereinbart werden können.Eine Flugzeitänderung in so erheblichem Umfang stellt einen Reisemangel dar.BigX-trag mußte die Anzahlung plus 5% Zinsen an uns zurückzahlen.