"Sina1" wrote:
die Forderung muß nicht beziffert werden, allerding muß aus dem Schreiben an den Veranstalter eindeutig hervorgehen, daß eine Erstattung erwartet wird und daß es sich bei dem Scheiben nicht nur um konstruktive Kritik handelt.
nicht ganz richtig: nach deutscher Gesetzeslage muss die Forderung deutlich durch einen Geldbetrag oder sonst abstrakt defintierten Betrag (z. B. in Prozenten oder z. B. "wir fordern die Aufzahlung für die Leistung ... zurück) angegeben werden.
Die Forderung alleine nach einer Rückzahlung reicht nicht aus!
Gruß
Peter