Nicht alles, was nicht angeboten wird ist gleich unmöglich. Die TUI bestätigt ja die konzeptionelle Änderung.
Du kannst ferner wunderbar darlegen, dass die Optionen zur Umbuchung vollkommen abwegig sind und damit deinen Wunsch zur Kündigung des Reisevertrages begründen.
Dabei würde ich genau so argumentieren, wie du es hier machst, allerdings obligatorisch und nicht fakultativ:
Die gebuchte Leistung kann nicht mängelunbehaftet erbracht werden.
Daher kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Reisevertrag mit sofortiger Wirkung und erwarte die Erstattung meiner Zahlung.
Enttäsucht zu sein bringt dich nicht weiter, es braucht die viel besungene klare Kante.