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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Pirat54P Pirat54

    @ holidaytripguy

    Der RV versucht mich in die Gutscheinlösung zu nötigen, d. h. er glaubt, dass er mich für dumm verkaufen kann. Ich denke, es wird sowieso nur mit einer Klage gehen und dann wird's halt teuer für den RV.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Pirat54P Pirat54

    Da es bisher über den RV "CANUSA" noch keine Beiträge und Informationen gibt, möchte ich hiermit auch mal berichten. Es gibt sicher einige User, die davon auch betroffen sind.

    Nochmals mein Sachverhalt, da es sonst bei den vielen Beiträgen unübersichtlich wird:
    Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.
    Aufgrund der Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV bisher nicht nachgekommen und hat jetzt folgendes großzügiges und kundenorientiertes Angebot unterbreitet:

    Liebe CANUSA-Kunden,

    die gesamte Welt durchlebt derzeit aufgrund der Corona-Krise eine noch nie dagewesene Situation. Stark davon betroffen sind die Wirtschaft und insbesondere der nationale und internationale Tourismus.

    Weder die Menschheit noch die geltenden Gesetze sind auf diese Situation vorbereitet gewesen. So sind in allen Bereichen außergewöhnliche Losungen notwendig - so wie wir sie alle tagtäglich in unserem Umfeld gespiegelt bekommen.

    Die aktuelle Lage bedroht viele Unternehmen im Tourismus in ihrer Liquidität, da mit den bereits erhaltenen Zahlungen Mitarbeiter und Leistungsträger, wie etwa auch Fluggesellschaften, bezahlt wurden. Besonders diese haben die sonst automatische Ruckzahlung von auszahlungsfähigen Tarifen bereits zu Beginn der Krise eingestellt und jeden auf Monate hinaus vertröstet. Genauso auch Partner in den USA und in Kanada, die vielfach durch reduzierte Arbeitszeiten oder bei temporaren Hotelschließungen gar nicht erreichbar sind.

    Forderungen nach Ruckzahlung des Reisepreises wurden in kürzester Zeit Arbeitsplatze bei einer Vielzahl der Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und anderen Leistungsträger gefährden und zu großen Problemen fuhren. Die Folge: Ein Großteil der Kunden erhalten entweder gar nichts oder nur einen sehr kleinen Teil des Reisepreises zurück. Damit wäre niemandem geholfen.

    Eine bereits in 15 anderen EU-Staaten durch Notstandsgesetze praktizierte Losung besteht für den Kunden darin, einen Gutschein in der Hohe des gezahlten Reisepreises zu erhalten, der für eine zukünftige Reise einsetzbar ist. Diese Losung hat jetzt auch die Bundesregierung erarbeitet, allerdings ist dieses Gesetz noch in der finalen Umsetzung. Es wird vermutet, dass dieser Prozess Ende April abgeschlossen sein wird. Der Gutschein wird nach jetzigen Planen staatlich abgesichert sein.

    Bei CANUSA TOURISTIK haben wir uns dazu entschlossen bereits jetzt eine fur unsere Kunden sinnvolle Gutschein-Losung auszuarbeiten und damit ein positives Zeichen zu setzen. Ihre bereits getätigten Zahlungen werden wir in ein Guthaben umwandeln, das weiterhin abgesichert ist. Dafür steht unter anderem die Insolvenzversicherung der Zurich. Den Sicherungsschein haben Sie gemeinsam mit Ihrer ursprünglichen Buchungsbestätigung erhalten.

    Auf politische Losungen wollen wir nicht warten, sondern Ihnen jetzt einen Weg anbieten, der Planungssicherheit bietet! Folgende Optionen haben wir daher für Sie vorbereitet:

    1. Stornierung & CANUSA Gutschein
    ● Sie erhalten von uns einen Gutschein über die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen.
    ● Bei Einlösung des Gutscheins werden wir den Wert um 50 Euro erhöhen und somit den neuen
      Reisepreis reduzieren!
    ● Der Gutschein ist übertragbar.
      ○ Bei einer Übertragung auf eine andere Person wird eine Gebühr von 10% des zu übertragenden
         Wertes abgezogen.
      ○ Der Gutschein ist nur komplett übertragbar.
      ○ Die oben aufgezeigte Wertsteigerung von 50 Euro entfällt, da diese nur für den ursprünglichen
         Hauptbuchenden vorgesehen ist.
    ● Das Guthaben ist auf jede Buchung bei CANUSA TOURISTIK anrechenbar, gleich für welche
      Destination Sie sich aus unserem Programm entscheiden.
    ● Eine Aufteilung des Gutscheins auf verschiedene Buchungen ist möglich.
    ● Der Gutschein behalt eine unbegrenzte Gültigkeit.
    ● Der Gutschein ist gebunden an eine Buchung bei CANUSA TOURISTIK GmbH & Co. KG.

    2. Stornierung & Auszahlung des Fluganteils und Vorbehalt der Auszahlung des Land-
       programms abzüglich unserer Kosten
    ● Sollte ein Gutschein (Option 1) fur Sie aus verschiedenen Gründen nicht infrage kommen, so bieten
      Wir Ihnen an, den Wert des Fluganteils bereits jetzt ausgezahlt zu bekommen. Die Auszahlung
      erfolgt nach Ihrem Auftrag innerhalb von 30 Tagen.
    ● Die Auszahlung der Landprogrammleistungen müssen wir unter Vorbehalt zurückstellen, da wir
      hierzu von unserer Agentur noch keine Informationen über anfallende Stornierungskosten bei den
      Leistungsträgern erhalten haben. Viele der Hotels sind geschlossen und antworten momentan nicht
      auf Anfragen von unserer Agentur. Dieser Prozess wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch
      nehmen. Sobald wir gesichert wissen, ob Stornokosten anfallen und wie hoch diese sind, können wir
      die Auszahlung der restlichen gezahlten Summe abzüglich unserer Kosten in die Wege leiten.
    ● Sonderkonditionen wie bei Option 3 “Umbuchen” gelten bei einer späteren Neubuchung ganz sicher
      auch für Sie.

    3. Abwarten
    ● Wie bereits beschrieben hat die Bundesregierung eine Gutschein-Losung in Aussicht gestellt.
    ● Sobald das Gesetz verabschiedet wird, werden wir unsere Gutscheinlosung entsprechend
      anpassen.
    ● Unsere aktuelle Einschätzung ist, dass unsere eigene, von uns beschriebene Gutscheinlosung, sehr
      viel kundenorientierter ist als die kommende Gesetzgebung.

    Sie werden überrascht sein, dass wir Ihnen einer gesetzlichen Regelung zuvorkommend ein so
    großzügiges und flexibles Angebot unterbreiten, obwohl die offiziellen Vorgaben dies so nicht vorsehen und restriktiver sind. Wir mochten Ihnen jedoch die Unsicherheit vor der Zukunft nehmen. Es ist uns wichtig, auch weiterhin Ihr Vertrauen bei Ihrer Reiseplanung für Nordamerika geniesen zu dürfen. Daher denken wir bei CANUSA über die offizielle Regelung hinaus und mochten Sie auch zukünftig bei uns als Kunden begrüßen.

    Bei Fragen zu diesem Thema lassen Sie uns bitte auch diese per E-Mail vorab wissen, da wir aufgrund der aktuellen Lage telefonisch nur eingeschränkt zu erreichen sind. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen melden.

    Viele Grüße und Dank für Ihre bisherige Geduld und das Verständnis.
    Bleiben Sie gesund,
    Ihr Team von CANUSA TOURISTIK

    Ich bin mit diesem Angebot nicht einverstanden und fordere den RV nochmals auf, um unverzügliche Rückerstattung vollen Reisepreis  gem. § 651 h III 1 u. V BGB. Sollte der RV sich dann weiterhin sperren, dann geht es halt nur mit Rechtsanwalt.

    Es ist schon eine Unverschämtheit wie dieser RV mit seinen Kunden umgeht. Von Kundenbindung haben die auch noch nichts gehört und ich werde mit Sicherheit bei diesem RV nicht mehr buchen. Das ganze Blabla in dem Schreiben ist deren Problem, man nennt dies auch Unternehmerrisiko und dafür bin ich nicht verantwortlich. Der RV sollte auch mal, die Rechte des Kunden nach § 651 h zur Kenntnis nehmen und nicht nur für sich den Vorteil suchen. Eine Entschädigung und Aufwand steht dem RV überhaupt nicht zu, falls er dies noch nicht verstanden hat.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Pirat54P Pirat54

    @ Düren

    Ich habe den Brief gelesen und sehe die Argumentation des RV als reines Hinauszögern und Hinhaltetaktik. Ich bin deshalb persönlich anderer Auffassung.

    Dem RV ist sehr wohl bekannt, dass die Voraussetzungen des § 651 h Abs. 3 und Abs. 5 BGB erfüllt sind und den vollen Reisepreis innerhalb 14 Tagen rückerstatten muss. Jetzt sind schon 4 Wochen vergangen und nichts ist passiert. Ich habe meine Zahlungen damals auch fristgerecht geleistet. Hätte ich das nicht, dann wäre mir schon längst der Inkassoeintreiber auf den Pelz gerückt. Da würde der RV sehr wohl seine Rechte ganz gut kennen. Aber in diesem Fall will man dem Kunden mit einem belanglosen Blabla-Brief irgend welche Märchen erzählen und dieses Verhalten finde ich nicht in Ordnung.

    D. h. ich will unverzüglich mein Geld zurück und habe auch nichts zu verschenken. Auch bei einer Ausnahmesituation muss man das in 4 Wochen auf die Reihe bringen. Wenn der RV weiterhin rumeiert, dann mach ich das halt mit einem Anwalt!

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Pirat54P Pirat54

    Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.

    Aufgrund dere Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV nicht nachgekommen und versucht eine Hinhaltetaktik wie in der nachfolgenden Nachricht:

    ".......Ich habe volles Verständnis für Ihr Anliegen und die Fragen in dem Zusammenhang sind natürlich berechtigt. Mit ein paar Hintergrundinformationen möchte ich Ihnen Einblick in die Themen bieten, die unseren Alltag derzeit bestimmen.
    Ferner ist es unser Ziel für alle unsere Kunden, natürlich auch für Sie, eine bestmögliche Lösung ihrer Angelegenheit zu finden. Dies kostet ebenfalls sehr viel Zeit, da Fluggesellschaften oder Partner in USA und Kanada ebenfalls mit ungewöhnlich vielen Fragen, die weit über die bisherige Tagesarbeit hinaus gehen, gefordert sind.
    Wir haben Ihre Zahlung an alle Partner ordnungsgemäß weitergeleitet und müssen jetzt auf die Erstattung warten. Diese müssen, das werden Sie auch verstehen, authorisiert werden. Normalerweise ist das mit einem Klick zu bewerkstelligen, die Zeiten sind aber leider nicht normal. Eine solche Genehmigung wird derzeit von den meisten Airlines und anderen Leistungsträgern gar nicht erteilt. Alle Systeme und Menschen sind in besonderem Maße gefordert. 
    Seit ein paar Tagen gibt es von der Bundesregierung die Empfehlung, so wenig wie möglich soziale Kontakte und Begegnungen einzugehen. Daher haben wir fast alle Mitarbeiter gebeten, von zu Hause ein Minimum der täglichen Arbeit fortzusetzen. Das werden Sie sicher auch unterstützen. 
    Ich bin zuversichtlich, dass sich die Situation durch die massiven staatlich angeordneten Schritte bald verbessert und wir dann wieder zu unserem gewohnten Service-Level zurückkehren werden. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, wann auch immer wir weitere positive Nachrichten haben.
    Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und danke Ihnen schon jetzt sehr herzlich für Ihr Verständnis. ........"

    Vom RV habe ich bisher keine Rückerstattung erhalten und auch noch keinen Rechtsanwalt damit beauftragt. Man muss ja nicht noch unnötig weitere Kosten verursachen.

    Hat jemand mit diesem RV das selbe Problem und hierzu vielleicht hilfreiche Information, wie man zu seinem Recht kommt???

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Pirat54P Pirat54

    @pirat54 sagte:

    Hallo,
    finde immer noch nichts über diesen RV. Sicher wären die Infos nicht nur für mich von Interesse, sondern auch für andere User. Man kann deshalb zu diesem RV auch keine sachliche und objektive Diskussion führen. Oder ist dieser RV in diesem Forum tabu????
    mfg

    Meine natürlich den RV "CANUSA"!!!

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Pirat54P Pirat54

    Hallo,
    ich suche verzweifelt die Postings zu "Erfahrungen mit Canusa". Finde diese auch nicht mit der Suchfunktion. Wo sind diese versteckt? DANKE!
    mfg

    Allgemeine Fragen

  • MSC übernimmt ab morgen den Status anderer Reedereien.
    Pirat54P Pirat54

    Der Satz steht zwar in der Pressemitteilung von MSC, aber in den aktuellen Clubbedingungen findet man eine derartige Regelung nicht. Wenn doch, dann wäre dies sicherlich rechtlich sehr bedenklich.

    Kreuzfahrten

  • MSC übernimmt ab morgen den Status anderer Reedereien.
    Pirat54P Pirat54

    Ich glaube, hier liegt eine Fehlinformation vor. Auf der MSC-HP steht nichts, dass auch der Status anderer Reedereien übernommen wird. Wo haben Sie dann diese Information her???? Der Bericht bei "auf-kreuzfahrt.de" erscheint mir als falsch.

    Wenn dies so wäre, dann wäre dies unlauterer Wettbewerb bzw. Wettbewerbsverzerrung!!!!

    Wenn man jetzt die Clubmitgliedschaften von MSC und Costa vergleicht, dann finde ich, dass diese sehr ähnlich. Die werden sich doch die Preise nicht gegenseitig verderben.

    Und so verschlechtert hat sich das neue Club-Programm bei MSC auch nicht.

    Kreuzfahrten

  • MSC- Web Check-In
    Pirat54P Pirat54

    Hallo Schneechen!

    Keine Panik! Die Unterlagen werden sicherlich vor Reiseantritt noch rechtzeitig da sein. Wenn nicht, dann alle bisherigen Reiseunterlagen vom Reisebüro mitmehmen und beim Checkin vorlegen. Dies dürfte dann auch ausreichen und das Reisebüro sollte dies vielleicht noch bei MSC abklären bzw. die MSC-Buchungabteilung informieren, dass man ohne Tickets anreisen muss.

    Wie schon erwähnt, die Tickets kommen noch rechtzeitig! 😉

    Viele Grüße und eine schöne entspannte KF
    Friedl

    Kreuzfahrten

  • MSC- Web Check-In
    Pirat54P Pirat54

    Hallo!

    Hier der gewünschte Link zum Originalhinweis:

    www.msc-kreuzfahrten.de/de_de/Web-Check-In.aspx

    Sie müssen  den "Web Check-In" nicht durchführen. Sie werden auch sicherlich ohne auf das Schiff gelassen. Aber bei großem Andrang könnte dies die Wartezeit verkürzen, wenn viele Passagiere den Web Check-In durchgeführt haben, da dann die Daten schon im System und nicht Vorort erst zeitaufwendig eingegben werden müssen. Es ist auch kein riesen Problem, diesen über Internet/Online zu machen. Man gibt seine Daten auf einer entsprechenden Maske ein, spechert zum Schluß die Seite und bekommt eine Bestätigung und druckt das ausgefüllte Formblatt aus. Dieses gibt man beim Check-In am Counter ab und das war es.

    Viele Grüße
    Friedl

    Kreuzfahrten

  • MSC- Web Check-In
    Pirat54P Pirat54

    Hallo!

    Wenn jemand keinen Internetzugang hat, dann übernimmt dies sicherlich das Reisbüro bzw. dann wird es auch ohne gehen müssen. Es dient halt dazu, dass der Checkin ohne lange Wartezeiten abläuft bzw. diese insgesamt erheblich verkürzt. Es gibt immer einen Lösung für einen Internetzugang (z. B. Verwandte, Bekannte usw.).

    Viele Grüße
    Friedl

    Kreuzfahrten

  • MSC Kreuzfahrten - Wer, Wann, Wo?(Nur für Reisedaten!)
    Pirat54P Pirat54

    Hallo!

    MSC Lirica vom 27.09.14 bis 04.10.14.

    La Spezia - Marseille - La Goulette - Valetta - Trapani - La Spezia

    Viele Grüße
    Friedl

    Kreuzfahrten

  • MSC- Web Check-In
    Pirat54P Pirat54

    Hallo!

    Hier der original Hinweis zum Web-Checkin:

    MSC WEB CHECK-IN

    Was ist das genau und wie funktioniert das?

    Das Web Check-In Formular ersetzt nicht das eigentliche Reiseticket. Ohne die Eingabe der Passdaten können keine Reiseunterlagen erstellt und per Email versendet werden, weshalb der Web Check-In für jedermann verpflichtend vor Reiseantritt ist.
    Bitte beachten Sie, dass für einen erfolgreichen Web Check-In die Geburtsdaten aller Mitreisenden bei der Buchung angegeben worden sein müssen. Sollten Sie Ihre Geburtsdaten bei der Buchung noch nicht angegeben haben, so lassen Sie dies bitte von Ihrem Reisebüro nachträglich vornehmen. Bei mehr als 3 Passagieren mit einer Buchungsnummer loggen Sie sich bitte mehrmals ein, um all Ihre Daten vollständig eingeben zu können.
    Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, auf der Reise Ihren Reisepass mitzuführen und diese Daten auch beim Web Check-In einzugeben. Auch bei Kreuzfahrten zu Zielen, wo üblicherweise ein Personalausweis genügt, empfehlen wir den Reisepass, da die Einschiffung nur mit einem Personalausweis seitens der Behörden verweigert werden kann. Geben Sie in den unten stehenden Feldern Ihren Nach- und Vornamen exakt so ein, wie dieser auf der Buchung geschrieben wurde (bitte beachten Sie eventuelle Umlaute). Wählen Sie dann das Schiff sowie das Abfahrtsdatum und geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination bei der Sicherheitsfrage ein. Klicken Sie in das Kästchen "Akzeptieren" und dann auf den Button "Übermitteln", um zum nächsten Schritt zu gelangen. Tragen Sie dann Ihre persönlichen Daten und die aller weiteren mit Ihnen gebuchten Personen in das Formular ein und drucken Sie es aus. Die Einschiffung erfolgt im Terminal Ihres Abfahrtshafens.

    Der Web Check-In ist bis spätestens 3 Tage vor Abfahrt möglich.

    Wie Sie sehen ist der Web-Checkin eigentlich erforderlich, damit Sie Ihre Reiseunterlagen erhalten. Der Web-Checkin ist auch nicht kompliziert.

    Viel Grüße und eine schöne KF
    Friedl

    Kreuzfahrten
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