Es ist wahrlich nicht unüblich, dass ein Hotel nicht den Bildern seiner Ausschreibung entspricht. Daher sachlich Mängel auflisten, 5vorFlug kontaktieren und um sofortigen Hotelwechsel bitten.
Grundsätzlich kann eine Leerbettengebühr verlangt werden, maßgeblich für den Anspruch ist das Gewicht der Beschwerden. Gefallen einem beispielsweise die Vorhänge nicht muss man auf eigene Kosten wechseln und den Hotelier gleichstellen.
Die Auslegung des Begriffs Horror ist höchst unterschiedlich - etwas Präzision schadet in solchen Fällen nicht.