Schauinsland-Reisen hat alle Malediven-Reisen bis 31.10. abgesagt
Pitt Brett
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Malediven - Allgemeine Infos & Reisehinweise -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?du sagst es richtig: man fühlt sich alleine gelassen - und die Reiseveranstalter pochen einfach nur auf ihre AGB ´s. Es wird Zeit, dass sich hinsichtlich der Vorauszahlung für Pauschalreisen endlich mal was ändert - eigentlich wird bei jedem Händler oder Dienstleister der Kaufpreis erst fällig, wenn die Leistung erbracht ist und nicht bereits Monate im voraus. Oder muss ich meine Brötchen beim Bäcker auch 4 Wochen vorher zahlen ???
Zum Thema zurück: auch ich bin davon betroffen, der Restpreis für unsere Malediven-Reise wird am 12.09. fällig, das sind fast 6.000 Euro. Es ist nicht absehbar, ob die Reise überhaupt stattfindet (z. B. Verlängerung der Reisewarnung auf die Malediven) und nachher laufe ich meinem Reisepreis von über 7.000 Euro hinterher - außerdem haben wir keine Lust mehr, unter diesen Umständen wie Einschränkungen oder Quarantäne bei Rückreise, überhaupt noch zu fliegen. Jedenfalls werde ich den Reisepreis momentan nicht zahlen und gerate lieber in Verzug, natürlich unter der Erhebung der Unsicherheitseinrede nach §321 BGB. Ich bin echt mal gespannt, wie die Sache ausgeht.
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Malediven - Allgemeine Infos & Reisehinweisenoch ein Nachsatz zu meinem Kommentar: die weitere Alternative ist natürlich eine Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, in diesem Fall Schauinsland-Reisen.....diese Absage halte ich unter den derzeitigen Umständen auf den Malediven als unausweichlich.
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Malediven - Allgemeine Infos & ReisehinweiseHallo Florian2005. Auch wir haben bereits im Januar 2020 unseren Malediven-Urlaub für die Zeit vom 10.10. bis 20.10. gebucht, damals eben ohne jeglichen Corona-Unabwägbarkeiten.
Unter den derzeitigen Umständen wollen auch wir stornieren, zumal eine Umbuchung zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn macht - denn ob sich die Umstände in einigen Monaten zum positiven gewendet haben, kann niemand vorhersagen. Allerdings sehe ich es eher so, dass man die Verlängerung der Reisewarnung über den 15.09.2020 hinaus abwarten sollte, einen kostenfreien Rücktritt nach §651h Abs. 3 BGB halte ich persönlich nicht unbedingt als rechtlich durchsetzbar - dazu gibt es mittlerweile auch unterschiedliche Rechtssprechungen einiger Gerichte (siehe hierzu auch die entsprechenden Lesermeinungen als Nachsatz zum Musterbrief von Prof. Dr. Ernst Führich / siehe auch Link unten von REJ Bodenheim) -
Malediven - Allgemeine Infos & Reisehinweisewas heißt hier: einfach stornieren und gut ist ?? so gut finde ich den Vorschlag jetzt auch nicht, wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt eine Reise im Oktober mit einer satten Gebühr von runden 2.500 Euro stornieren müsste - und kostenlos stornieren kann ich erst, wenn offiziell eine Reisewarnung ausgesprochen ist, und das ist derzeit noch nicht der Fall.
Außerdem geht es darum, dass die Reise unter absolut veränderten Umständen stattfinden würde, der Veranstalter seine zugesagten Leistungen nicht vollständig erbringen kann und immer das Risiko einer Quarantäne über dem Urlaub schwebt, egal ob im Urlaubsland oder zuhause.
Generell ging es mit bei meinem Post darum, dass es sehr wohl ein Unterschied ist, ob man kurzfristig bucht und das entsprechende Risiko wissentlich in Kauf nimmt oder ob man die Reise vor Monaten unter anderen Voraussetzungen gebucht hat - das hat auch nichts mit Verschwörungstheorien der Politik zu tun. Und dass der Reiseveranstalter damals auch nichts von Corona wusste, ist letztendlich nicht relevant - immerhin bin ICH derjenige, der zahlt. -
Malediven - Allgemeine Infos & ReisehinweiseIch möchte mal auf ein Dilemma hinweisen, das hier wohl so noch nicht angesprochen wurde. Wir haben bereits im Januar 2020 für die Herbstferien im Oktober unseren Malediven-Urlaub gebucht, da war von Corona und entsprechenden Risikogebieten noch keine Rede.
Unter den derzeitigen Umständen wie Hot-Spot im Urlaubsgebiet und Punkten wie Quarantäne-Vorschriften am Urlaubsort und bei Rückreise würden wir die gebuchte Reise nicht antreten wollen, sind aber aufgrund der bisher nur bis zum 14.09.2020 ausgeprochenen Reisewarnung an unsere Buchung gebunden und können nicht kostenfrei stornieren. Die Stornorate beträgt derzeit bei Schauinsland-Reisen 35% und steigt demnächst weiter an, wenn keine verlängerte Reisewarnung für die Malediven ausgesprochen wird.
Ich finde diese Vorgehensweise vom AA ungeheuerlich und empfinde das mittlerweile so, dass die Reiseveranstalter vor weiteren Stornierungen geschützt werden sollen, solange es geht. Für mich sieht Verbraucherschutz anders aus, zumal alle sonstigen Eckdaten wie Maskenpflicht während des Fluges oder am Urlaubsort und die Gefahr einer Quarantäne nicht unbedingt zu einem entspannten Urlaub beitragen.
Ich bin der Meinung, sollte während der Corona-Pandemie jemand gebucht haben, nimmt er wissentlich alle möglichen Risiken in Kauf - in unserem Fall war von Corona noch keine Rede und ich würde zum jetzigen Zeitpunkt in keinem Fall buchen und unter diesen Aspekten fühle ich mich von der Gesetzgebung viel zu wenig unterstützt.