Das ist nicht nur in den AGB verzeichnet, sondern auch im BGB geregelt:
§ 651b
Vertragsübertragung
(1) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten
Wenn Veranstalter zicken, eine gute Argumentationsgrundlage!
PS: die 30 Tage haben mit dem Gesetz NIX zu tun - ruhig mal den Veranstalter auf die Rechtslage hinweisen