dies sehe ich etwas anders.
ich habe einen gültigen Vertrag, auch wenn es ein Sonderangebot des anderen Vertragspartners war.
Wenn dieser seine vereinbarte Leistung nun nicht erbringen will und einen Vorwand vorgibt, welcher nachweislich nicht haltbar ist, muss ich von Betrug ausgehen.
Ein für mich gleichwertiges zweites Angebot wurde nicht erbracht, da wir ein Familienzimmer gebucht haben und nun ein normales Zimmer angeboten wurde. Es hat schon einen Grund, warum unser Sohn in einem separaten Zimmer schlafen will. Auch wenn das Dream World Hill von der Kategorie gleichwertig ist, aber auch für mein gebuchtes Familienzimmer im Villa Side Residence habe ich einen extra Zuschlag bezahlt.
Soll man nun auf Vertragserfüllung bestehen?