Hier noch eine Ergänzung zu der für alle recht neuen Thematik ( Quelle Süddeutsche Zeitung) :
Wie lange muss eine Airline Gestrandeten das Hotel bezahlen?
Das ist unklar. «Es gibt Airlines, die die Weiterbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt versprochen haben, aber sich weigern, länger als ein oder zwei Nächte das Hotel zu bezahlen», erläutert der Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. «Das ist rechtlich etwas ganz Neues.»
Zwar sehe die EU-Fluggastrechteverordnung keine zeitlichen Einschränkungen für Betreuungsleistungen vor. Aber genau diese Unklarheiten des Verordnungstextes versuchten die Fluggesellschaften für sich zu nutzen und ließen es auf Prozesse ankommen.
Neben der Hotelunterbringung sehen die Betreuungsleistungen eine angemessene Verpflegung sowie zwei kostenlose Telefonate, beziehungsweise Faxe oder E-Mails vor.
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