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  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
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    @Fieni
    Kündigungen und Abmahnungen sollen nicht möglich sein. Aber Bezahlung ohne Arbeitsleistung gibt es auch nicht. Möglich könnten Verrechnung von Urlaubstagen oder Abgeltung von Überstunden sein, soweit vorhanden. In jedem Fall ist eine Meldung beim Arbeitgeber unerläßlich.

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    Airlines

  • Rückerstattung bei Einzelbausteinen
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    @arno2000

    Wenn Du geplant hast, die Hotelbuchung zeitweise noch zu nutzen, würde ich das genau so bei dem Vertragspartner aufgeben. Bedeutet bei Gegenbestätigung aber auch, daß Du 100% des Reisepreises zu zahlen hast, also auch für die Zeit, in der Du nicht vor Ort bist. Kann aber auch sein, daß man sich nicht bewegt. Oft ist in den Reisebedingungen notiert, daß die Buchung verfällt, wenn man nicht rechtzeitig eincheckt. Also prüfen.

    Rückflug: Den würde ich noch nicht stornieren (kann ja mal der Wind ungünstig stehen) und der fällt dann später auch noch unter "höhere Gewalt" mit kostenfreier Stornomöglichkeit. Oder auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen, evtl. ist das günstiger.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr
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    Hier noch eine Ergänzung zu der für alle recht neuen Thematik ( Quelle Süddeutsche Zeitung) :
    Wie lange muss eine Airline Gestrandeten das Hotel bezahlen?

    Das ist unklar. «Es gibt Airlines, die die Weiterbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt versprochen haben, aber sich weigern, länger als ein oder zwei Nächte das Hotel zu bezahlen», erläutert der Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. «Das ist rechtlich etwas ganz Neues.»

    Zwar sehe die EU-Fluggastrechteverordnung keine zeitlichen Einschränkungen für Betreuungsleistungen vor. Aber genau diese Unklarheiten des Verordnungstextes versuchten die Fluggesellschaften für sich zu nutzen und ließen es auf Prozesse ankommen.

    Neben der Hotelunterbringung sehen die Betreuungsleistungen eine angemessene Verpflegung sowie zwei kostenlose Telefonate, beziehungsweise Faxe oder E-Mails vor.
     
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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung bei Einzelbausteinen
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    Generell ist es nicht so bei Einzelbausteinen. Der Punkt ist, wo gebucht wird. Ist es über einen Reiseveranstalter, dann sind auch wie schon geschrieben die Stornogebühren fällig. Es geht natürlich auch anders. Meine Hotelbuchung im nächsten Monat ist noch bis 18:00 Uhr am
    Anreisetag kostenfrei stornierbar.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Shopping in Jandia
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    Eine weitere besondere Spezie sind (mittlerweile nicht nur dort) einige Parfümerien. Die Verpackungen, Schriftzüge und Duftnoten weichen gerne schon mal von den bekannten Originalen der Hersteller ab. Kritisch wird es, wenn Inhaltsstoffe zu Hautreizungen und ähnlichem führen. 

    Da lohnt es sich wirklich, intensiv zu vergleichen. Um keine minderwertige Qualität zu erhalten.

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    Fuerteventura

  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
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    Wobei eine Buchung bei einem kanadischen Veranstalter eher nicht dem deutschen Recht unterliegt. Ob das jetzt positiv oder negativ zu sehen ist. Probleme macht es allemale.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr
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    Habe ich mich da so undeutlich ausgedrückt? Unabhängig von der Veranstalterseite sind die Fluggesellschaften zu Unterstützungsleistungen - verschuldensunabhängig- innerhalb der EU bzw. bei EU-Fluggesellschaften verpflichtet.

    Nur weil das in der Vergangenheit noch nicht bzw. in so großem Maße der Fall war, ist es trotzdem so gesetzlich geregelt. Die Airline ist bei höherer Gewalt lediglich von Ausgleichszahlungen befreit.
    So ist sie, unsere EU-Gesetzgebung.

    Und der Heimflug gehört zu den kostenfreien Verpflichtungen der Airline. Soweit kein anderes Flugrouting erforderlich ist, was zu Mehrkosten führt. 

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
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    ... bei Flügen über Europa - ja wo war das denn? Fotos vom Vulkan aus großer Höhe vielleicht?
    Und die Maschine ist problemlos gelandet? Sicherheit geht nun mal vor

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    Airlines

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
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    Wer sagt denn, dass die Maschine leer fliegt? Aktuell sind die - natürlich - ausgebucht.
    Momentan kannst Du aber heute abend von Wien nach Mallorca noch buchen.

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    Airlines

  • Unseriöse Mietwagenvermittler
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    Schön, dass das neben dem vielen Ärger wenigstens geklappt hat. Persönlich zahle ich meine Mietwagen erst bei Übernahme - prinzipiell. In der heutigen Zeit könnte dann maximal nur der Mietwagen mal nicht dasein, das Geld ist aber allemale noch in meiner Verfügung.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
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    Hallo Wally/x,

    das liest sich hier bei Focus aber anders

    Demnach hat gerade Thomas Cook die Kosten nur bis heute, Sonntagabend, übernommen und ansonsten die Reiseverträge gekündigt.

    Diese Urlauber müssen danach für Übernachtungen selbst aufkommen, wie Thomas Cook mitteilte. Auch müssen sie die Hälfte der Mehrkosten für den Rücktransport bezahlen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
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    Aus meiner Sicht und Erfahrung her ganz klarer Punkt für Buchungen über Hotelportale. Gebündelte Einkaufskraft und optimale Konditionen. Natürlich muß man vor Buchung die Stornobedingungen prüfen, aber speziell in Europa gibt es diese Möglichkeit der kostenfreien Änderung und Stornierung sehr oft.

    Auch Streiks sind da kein Thema. Andere Buchungsvarianten kommen für mich wegen benötigter Flexibilität nicht infrage, genauso wie Pauschalreisen. Aber da hat jeder seine eigene Philosophie.
    In solchen Fällen wie aktuell kann man es nicht besser treffen.

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  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
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    Jetzt muß ich doch tatsächlich mal ergänzen 😉 . Auch bei den Individualbuchungen bieten die Airlines Umbuchungen oder Stornierungen kostenfrei an. Und wer sein Hotel direkt bucht oder über einen Reiseveranstalter, kann natürlich auf Kulanz hoffen.

    Oder gleich sein Hotel so buchen, daß er noch bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren kann. Das ist dann absolut risikolos. Man braucht noch nicht mal auf die Rückerstattung des Hotelpreises zu warten. Denn gezahlt wird erst bei Ankunft vor Ort. Also, für alles gibt es Möglichkeiten genug.  Man muß nur vor der Buchung drüber nachdenken. Der Vulkan kann jederzeit wieder ausbrechen ...

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugverspätung und anderer Flughafen
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    Hallo Bonsaitweety,

    Schadensersatz in Bezug auf die "höhere Gewalt / Vulkanasche" beim Rückflug ist nicht möglich.

    Der "Schaden beim Betanken des Flugzeuges" würde allerdings bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung in den Verantwortungsbereich der Airline fallen und somit könnte man über Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung 261/2004 sprechen.

    Allerdings kann man davon ausgehen, daß dieser Grund in einem Dialog mit der Airline schwer nachzuweisen sein wird. Man wird sich auf die aktuelle "Vulkanasche-Situation" beziehen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr
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    Du hast auch noch Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004, soweit

    • der Rückflug aus einem Land außerhalb der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft stattfindet.

    Demnach gibt es zwar wegen der Flugverspätung /-stornierung keine Ausgleichszahlungen der Airline, weil sie kein Verschulden an dem aktuellen Dilemma mit der Vulkanasche trägt.

    Aber verschuldensunabhängig ist sie für Unterstützungsleistungen verantwortlich.
    Als da wären

    • Telefonate bzw. Internetzugang,
    • ggf. Verpflegung am Flughafen und
    • zusätzliche Hotelübernachtugnen bis zum Rückflug.

    Erst eine Zustimmung zu einer Stornierung des Flugtickets entbindet die Airline.

    Auch als Pauschalreisender ist im Zusammenhang mit der EU-Verordnung die
    Fluggesellschaft zuständig.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
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    alpha78 wrote:
    Überflüssiges Zitat entfernt!
    @puddipa
    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/973777  
    Schau mal hier!

    Ja, die Meinungen gehen auseinander. Jedenfalls hält man das Anrecht auf Verpflegung, Hotelunterbringung usw. bei einer Flugverspätung so lange für rechtens, bis der Kunde einer Stornierung / Auflösung des Vertrages gegen Erstattung zustimmt.

    http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/eu-_passagierrechte_gelten_trotz_force_majeure_1.5464479.html
     
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    Airlines

  • Unseriöse Mietwagenvermittler
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    Das Thema mit der Kreditkartengesellschaft besprechen. Die können bei Berechtigung zurückbuchen. Da gelten Widerspruchsfristen nach Zugang der Kreditkartenabrechnung.
    Also möglichst sofort

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
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    @pudippa

    Gut, daß auch BArcelona in der EU liegt 😉
    Denn somit ist die Airline verpflichtet, bis zum Abflug Unterstützungsleistungen vorzunehmen, also auch Hotel bis zum Abflug. Sagt dieser Reiserechtler hier im Bericht bei tagesschau.de

    Würde ich also mal nach Rückkehr prüfen lassen.

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    Airlines

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
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    @tina 1312

    Hier die Abfluginfo des Flughafen Dortmund

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    Airlines

  • Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!
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    Du kennst ja meine Meinung dazu. Genieße den Tag und trink erst mal einen Tee - oder was Du sonst so magst.

    Airlines
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