Eher Realist. Viel Erfolg
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Dann in erster Linie an den Reiseveranstalter halten. Der muß Dir da entsprechende Vorschläge machen. Notfalls kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der gesamten Reise. Was natürlich nicht schön ist,aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.Vielleicht entspannt sich die Situation ja schneller als man momentan denkt.
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Wenn sich das nicht telefonisch klären läßt, wünsch ich Dir eine staufreie An- und Abreise. Vergiß den Fotoapparat nicht und berichte uns mal live von vor Ort. 
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Willst Du das Chaos an den Flughäfen durch deine Anwesenheit noch verstärken?
Die können momentan auch nicht mehr sagen als Du telefonisch oder im Internet erfahren kannst. Schon gar nicht als "Wahrsagung" für Sonntag.
Nichts für ungut, aber so sieht es wohl aus.
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Wann geht es los?
Sind Flug und Schiff in einer Buchung zusammengepackt ?
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@tirrenia
Ganz so einfach kann es sich niemand machen. Der Imageschaden, der bei Tausenden von Pauschalurlaubern angerichtet würde, wenn sie denn komplett hängengelassen werden, wäre nicht auszumalen.
Bei überbuchten Flügen müssen Urlauber oft auf anderen Flughäfen landen und werden mit Zug und Bus weiterbefördert. Auch hier gibt es jede Menge Möglichkeiten, denn nicht alle Flughäfen sind derzeit von der Sperrung betroffen.
Zugegebermassen handelt es sich um eine größere logistische Aufgabe. Aber Krisenstäbe soll es ja bei allen Airlines und Reiseveranstaltern geben. Jetzt können sie mal wieder zeigen, wie man das sinnvoll löst.
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@britta1975
Sie können es zumindest versuchen. 
Persönlich würde ich so 1 oder 2 passende, vergleichbare Iberostar-Hotels aussuchen.
Sie können dann wählen, ob sie auf diese Ersatzhotels wegen wesentlicher Vertragsänderung selbst kostenfrei umbuchen und weiterhin die Reise durchführen wollen. Oder ob sie nach eigener Buchung eines anderen Iberostar-Hotels über einen anderen Anbieter lieber nur eine Rechnung über den Differenzbetrag zwischen bisheriger und neuer Buchung als Schadensersatzforderung (ggf. über Fachanwalt für Reiserecht: kostenpflichtig) erhalten wollen.
Und immer dran denken: Den Schaden so gering wie möglich halten.
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Die von Ryanair. Die betreiben laut eigener Aussage die jüngste Flugzeugflotte Europas.
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Der berüchtigte "Erklärungsirrtum", der ja - auf den Zahn gefühlt - oft kein solcher, sondern nur ein nicht zu berücksichtigender Kalkulationsirrtum war, wird als Grund für eine falsche Preisdarstellung zukünftig eher nicht mehr herhalten können.
Online-Preissuchmaschinen dürfen generell nur aktuelle Preise anzeigen und sind vor Online-Veröffentlichung zu prüfen, wie der BGH gerade festgestellt hat. Demnach ist alles andere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - beispielsweise für eine bessere Platzierung in Suchmaschinen einerseits - und wegen Irreführung der Verbraucher andererseits - nicht länger zulässig.
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PS: In einem anderen Beitrag außerhalb dieses Forums hat DERTOUR bereits eine Preisanfechtung für besagtes Hotel in besagtem Zeitraum zurückgezogen und den ursprünglichen Preis bestätigt.
Dann ist ja alles Bestens. Wenn eine Pauschalreise für Dich überwiegend Vorteile bietet, mußt Du die allseits bekannten Nachteile wie Unverbindlichkeit von Flugzeiten und Fluggesellschaft eben akzeptieren. Von Buchung zu Buchung trifft es den Einzelnen mal mehr oder weniger.
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Fakt ist, eine zugesicherte Eigenschaft, die darüberhinaus noch ausschlaggebend bei der Buchung des Hotels war, ist nicht mehr vorhanden. Nur wo Iberostar drauf steht, ist letztlich auch Iberostar drin.
Dadurch ändert sich das Vertragsverhältnis. Es kann nicht sein, daß der Kunde erst vor Ort Nachteile selbst herausfinden soll und die im Nachhinein in einem aufwändigen Procedere belegen muß. Jeder Richter würde vermutlich fragen, warum nicht zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme auf dem Urlaub bei Iberostar bestanden wurde. Im Gegenteil, eine stillschweigende Akzeptanz würde dem Kunden schon zum Nachteil gereichen.
Bezeichnend ist ja auch, daß der Vertragspartner bisher nicht auf den Kunden zugeht.
Wie war das noch? Bei Änderungen ist der Kunde unverzüglich zu informieren.
Ob Hotelüberbuchung oder hier Änderung der Hotelzugehörigkeit. Setze ich mal gleich.
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Hallo Kathy1981,
es ist leider kein spezifisches DERTOUR - Problem. Vielleicht kannst Du trotz der Situation, in die Du und viele andere immer wieder geraten, über diesen Beitrag ein wenig schmunzeln.
Wenn er nicht ein Spiegelbild immer wiederkehrender Situationen wäre ...
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Es hat viele überrascht, das Urteil aus Brüssel. Und persönlich finde ich es auch ausgesprochen grenzwertig. Bei dem verhandelten Fall der Condor ging es um eine 25-stündige Verspätung und das ist für den Passagier ja auch heftig.
Dass die Richter in dem Zusammenhang befanden, jetzt schon ab einer 3-Stunden Verspätung die volle Ausgleichszahlung anzusetzen, bringt wirklich manche Airline in Abwehrhaltung. Das kostet richtig Geld, was letztlich auch wieder verdient werden muß.
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Condor hat vom BGH aber schon im Anschluß an das Urteil einstecken müssen. Von daher ist es in Deutschland schon angekommen.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,678971,00.html
Allerdings wurde in einem weiteren Urteil auch dargelegt, dass es keinen Automatismus gibt und jeder Fall einzeln geprüft werden müßte. Wenn die Airline sich also quer stellt, muß erst geklagt werden. Und diese Praxis scheint airberlin jetzt wohl an den Tag zu legen.
Da braucht man schon einen langen Atem, um sich die Ausgleichszahlungen oder wie im anderen Thread die Ansprüche hinsichtlich Ersatzflug zu sichern. Aus anderen Beispielen kann man ableiten, daß die Fluggesellschaften frühestens und erst kurz vor Erhebung einer Klage einlenken und zahlen. Wenn sie sicher sind, keine Belege für den Ausfall des Fluges zu finden - wie bei Nebel und Wettergeschichten.
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Britta1975 wrote:
Auf unserer Buchungsbestätigung steht jedoch klar "Iberostar Exagon Park"
Was will man mehr?
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Laut EU-Gerichtshof wird in vielen Fällen bereits ab 3 Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung analog zur Annullierung fällig:
http://www.sueddeutsche.de/reise/669/495000/text/
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Erlaube mir mal, einen Beitrag von Mosaik zum Thema einzufügen:
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"mosaik: Eine vom Reiseveranstalter versprochene Leistung muss er einhalten.
Eine Hotelkettenbezeichnung ist ein für Kunden wahrnehmbares Leistungszeichen.
Eine wie auch immer Umbenennung eines Hotels kann daher auch eine Leistungsänderung nach sich ziehen.
Meist sind alle Hotels, die unter einem Kettennamen betrieben werden, im Franchise-System betrieben. Das heißt, der Besitzer ist immer der Grieche, Spaniern, Türke oder sonst wer. Nur die Bedingungen, unter denen er es betreiben muss ändern sich. Eine der Bedingungen sind natürlich auch handfester Art: Franchise-Geldbeiträge.
Daher könnte ein Hotellier sich sagen: den Standard von der Kette X habe ich eh (jetzt...). Wozu noch den teueren Namen bezahlen? Und kündigt den Vertrag.
Es könnte aber auch eine Hotelkette prüfen und feststellen, dass Hotel X nicht mehr ihren Mindeststandards entspricht und den Vertrag kündigen.
Aus all diesen Überlegungen meine ich, dass eine Namensänderung eines Hotels im Angebot eines Reiseveranstalters dieser, nämlich der Reiseveranstalter zu verantworten hat und es sich daher um eine einseitige Leistungsänderung handelt. Diese muss ein Kunde nicht hinnehmen, da sie meines Erachtens eine doch maßgebliche Leistungsänderung darstellt. Somit hat der Reiseveranstalter für einen gleich- oder höherwertigen Ersatz zu sorgen und kann sogar unter Umständen Schadenersatz pflichtig werden.
Höherwertiger Ersatz: Differenz der Hotels muss Kunde aber selbst bezahlten, sofern die Änderung vor Abreise erfolgte.
Schadenersatzpflicht könnte aber eintreten, wenn aus bestimmten Gründen (z. B. Weihnachtszeit, Osterzeit) und der späten Änderungsnachricht keine passenden Alternativen mehr vorhanden sind und man gezwungen wäre, teurer zu buchen. Aber diese Sache ist bitte nicht so einfach, wie ich sie hier mit drei Zeilen schreibe! Daher Vorsicht bei Anwendung!"
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Noch mehr zum Thema, hier ging es um ein Iberostar auf Djerba hier
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Hallo Elekrad,
was Du jetzt bemängelst, hast Du Punkt für Punkt mit Deiner Reisebuchung unterschrieben.
Klagen kannst Du, aber mit dem Reisevertrag als Basis sind Deine Chancen wohl eher gering.
Damit wir uns nicht mißverstehen, persönlich finde ich diese ständigen Änderungen über den Kopf des Reisenden hinweg auch alles andere als richtig. Nur bin ich da konsequenter. Keine Reisen innerhalb Europas auf dieser Basis. Gerade so Ziele wie Mallorca sind ja problemlos in eigener Regie buchbar. Mehr Flexibilität bei den Hotelbuchungen, keine Vorauszahlung für Hotel und Mietwagen, Mitspracherecht bei Flugzeitverschiebungen.
Also jetzt Augen zu und da durch - und zukünftig mal über andere Möglichkeiten nachdenken.
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Natürlich wäre es optimal, wenn in der Hotelbeschreibung die Entfernung bzw. Transferzeit zu verschiedenen Flughäfen auf der Insel angegeben worden wäre. Trotzdem ist es legitim, dass der Veranstalter nur den in Hotelnähe gelegenen Flughafen angibt. Und dies vermutlich auch nur deshalb, weil bei der kurzen Distanz zwischen Hotel und Airport auch schon mal Fluglärm entstehen könnte.
Das Weglassen von Zusatzinformationen kann ja, wie man sieht, durchaus verkaufsfördernd sein. Nicht jeder bucht bewußt einen 3-1/2 stündigen Transfer am An- und Abreisetag, zumal die Zwischenlandung in Spanien die Reise nochmals verlängert.
Da wäre mancher Nonstopflug zu einem etwas höheren Preis unter dem Strich günstiger gekommen, zumindest vom Erholungswert her.
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Hallo grischtu,
nochmals zur Verdeutlichung:
Es geht hier nicht um eine Pauschalreise. Hatte ich auch nur noch mal angeführt, weil hier auch andere außer irfania mitlesen und um Missverständnisse zu vermeiden. Soweit klar.
Meine Information und Unterscheidung ist folgende:
Flug annulliert innerhalb 14 Tagen vor Abflug:
Ausgleichszahlung und geschilderte Unterstützungsleistungen der Airline
Flug annulliert nach Buchung, aber vor Erreichen der 14-Tage-Frist:
keine Ausgleichszahlung - gleichwohl aber Unterstützungsleistungen der Airline im vollen Umfang.
Die EU-Verordnung macht die Unterstützungsleistungen Abs. 8
im Gegensatz zu den Ausgleichszahlungen nicht von der 14-Tage-Frist abhängig.
Die "außerordentlichen" Umstände - wobei technische Störungen im Allgemeinen nicht gemeint sind - werden noch hier und da die Gerichte beschäftigen, trifft hier in diesem Fall bei einer
langfristigeren Stornierung sowieso nicht zu.
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