@schoppestecher sagte:
Ob das klappt steht in den Sternen!!!
Sind halt sehr viele Betroffene
Steht das o.g. Zitat auch in dem Schreiben?
@schoppestecher sagte:
Ob das klappt steht in den Sternen!!!
Sind halt sehr viele Betroffene
Steht das o.g. Zitat auch in dem Schreiben?
@makeni sagte:
@vs
im entsprechenden Bundesgesetzblatt steht (Insolvenzversicherung, Versicherungsschein) , dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des RV, durch eine Versicherung (DRSF, Kundengeldabsicherer), dem Reisenden die Fortsetzung die Fortsetzung der Reise angeboten werden kann. Verlangt der Reisende die Erstattung, hat der Kundengeldabsicherer diesem unverzüglich nachzukommen.
Link dazu: BfJ - Rechtliche Grundlagen (bundesjustizamt.de)
dort: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 48 (bmj.de)
unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern, also nicht sofort, sondern so schnell wie möglich...leider
@artek81 sagte:
In diesem Fall möchte ich von dem Vertrag zurücktreten. Ich habe 14 Tage Zeit zum Rücktritt.
(Aus der Hanse-Merkur-Verordnung)
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen der Versicherungsschein,
Wenn du zugestimmt hast, dass
der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnen soll, dann wird der Beitrag, der auf die Zeit bis zum Eingang deines Rücktritts entfällt, anteilig einbehalten.
@artek81 sagte:
Soweit das Reisepaket durch den Fonds geschützt ist, mache ich mir keine Sorgen um die Erstattung der Reise (ich kann auch die Rückbuchung bei der Bank nutzen - Erstattung für nicht genutzte Leistung). Meine Frage bezieht sich auf die private Versicherung, ich habe die Hansemerkur Versicherung abgeschlossen - 5 Sterne Premium Schutz (maximal). Ich habe 118 Euro dafür bezahlt. Wenn die Reise nicht stattfindet und ich deshalb die Versicherung nicht in Anspruch nehme, erstattet mir die HanseMerkur diese 118 Euro oder zumindest einen Teil davon? Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt?
Hi, der Versicherungsbeitrag sollte anteilig erstattet werden, wenn du deiner Versicherung die Reisestornierung als Wegfall des versicherten Risikos "verkaufst".