Rechtlich nicht angreifbar ist so nicht ganz richtig: Lediglich die Beträge sind zu niedrig, um einzeln dagegen vorzugehen. Eine Sammelklage hingegen würde sehr gute Chancen haben.
Raspung
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Hiweise zu Eurorest! -
Hiweise zu Eurorest!Selbstverständlich werden mit dieser Masche vorwiegend leichtgläubige Menschen - zu denen ich scheinbar auch gehöre...
- reingelegt und die Grenze zum Betrug auf's Äusserste strapaziert.
Klar kann man die Vorgehensweise zur Einlösung der Gutscheine in den AGB's erkennen, aber selbst diese sind bewusst nicht vollständig. Viele Informationen bekommt der Kunde erst NACH der Bestellung und Bezahlung. Da bewegt sich Eurorest rechtlich auf sehr dünnem Eis: Es werden Hotels in ganz Europa angekündigt, eine Einsicht in diese Liste erhält man aber vorgängig nicht. Kein einziges Hotel liegt beispielsweise in der Schweiz.
Ferner wird zwar auf die Konsumpflicht für's Essen hingewiesen, aber auch hier erfährt man die Höhe dieser Kosten erst im Nachhinein. Bei zwei Hotels habe ich mich direkt auf deren Homepage nach den angebotenen Menüpreise erkundigt und siehe da: Fast um die Hälfte billiger!
Wenn das kein Betrug ist, muss ich mein Rechtsempfinden komplett neu überdenken!
Naheliegenderweise warte ich trotz schriftlichem Rücktritt vom Vertrag bislang vergeblich auf die Rückerstattung der Ausgaben, aber das ist ja korrekterweise in den AGB's auch nicht vorgesehen...