Danke für deine Antwort.
Oben habe ich von Stornierung geschrieben, ich meine aber Widerruf.
Am Telefon wurde mir ein kostenloser Widerruf verweigert. Bei ebay z.B. habe ich mal nachgesehen, da kann man eigentlich auch alle Hotelgutscheine kostenlos widerrufen.
Im BGB werden Verträge zur Beherbergung augeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Ist denn der Erwerb eines Gutscheins fur eine Beherbergung schon solch ein Vertrag? Es ist ja auch noch kein spezifischer Termin oder Zeitraum gebucht worden.