Hallo,
folgendes ist uns passiert:
Wir hatten Flüge bei Condor für die Strecke Köln/Bonn - Marsa Alam gebucht. Condor wiederum hat diese Flüge von Hamburg International ausführen lassen. HI hatte 1 Tag vor der geplanten Abreise Insolvenz angemeldet und alle Flüge wurden gestrichen. Wie wir erfahren haben wurden wohl alle Flüge umgebucht und es wurde Ersatz gefunden. Alle? Nein, unsere nicht. Unser Urlaub ist somit ausgefallen und Condor hat uns die Flugticketpreise nach 14 Tagen erstattet. Unsere Reklamation wurde mit Begründung "außergewöhnliche Situation" abgelehnt.
Ich finde jetzt leider überhaupt nichts zum Thema Fluggastrecht und Entschädigung in einem solchen Fall. Kann mir hierzu jemand etwas sagen, ode rist jemand ähnlich betroffen? Da wir die Flüge nicht bei HI sondern bei Condor gebucht haben und Condor mein vertragspartner ist, kann sich doch Condor hier nicht auf eine außergewöhnliche Situation berufen, oder irr ich da?
Grüße
reisender1975
@reisender1975
Beiträge
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn