ok, ich traue mich mal aus der Deckung und lasse mich gerne korrigieren.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass bei bestehender Reisewarnung des AA der Veranstalter die Reise stornieren wird. Ob die Türkei am 5.8. noch auf der Risikoliste steht läßt sich heute noch nicht sagen. Die einen sagen so, die anderen so.
Die "E-Mail auf der Arbeit" ist von deinem Arbeitgeber?
Gut, dann ist das vermutlich zunächst eine Aufklärung, welche die allgemeine Lage schildert und nicht ganz speziell für dich gilt (vorbehaltlich des genau Wortlauts, den ich nicht kenne). Auch richtig ist, dass dein AG im Falle einer Quarantäne dir kein Gehalt zahlt. Dann greift §56 Infektionsschutzgesetz und das sieht eine Entschädigung für den AN in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts vor - Quelle siehe z.B. >>> hier <<<
Du wirst natürlich nicht gezwungen zu fliegen. Du kannst jederzeit stornieren, was natürlich finanziell problematisch sein kann. Die Erfahrungen hier haben gezeigt, dass es sich lohnt in dieser Situation nicht selbst zu stornieren.