Hat schon mal jemand rechtliche Seite prüfen lassen ob der Reisenveranstalter nicht einen Eingehungsbetrug durchführt? Bei jeder Baustelle gibt es einen Bauzeitenplan der den aktuellen Bautenstand darstellen. Der Veranstalter hat sicher als großer Vertragspartner, meiner Ansicht nach diesen vorliegen und könnte Schlüsse daraus ziehen. Das sture unkritische Beharren auf vom Erbauer genannten Terminen ist meiner Meinung nach ein grob fahrlässiges Verhalten von 1-2...
Sollte der Reiseveranstalter das Hotel mit den unbestrittenen geplanten Qualitäten etwa anbieten um dann Kunden auf im Verhältnis minderwertige Hotels umzubuchen? Sollte er etwa davon ausgehen das die Kunden einknicken?
Da 1-2-3 zu TUI gehört müsste es, wenn zum Schluss doch nicht geleistet werden kann, angemessen sein, dass ein Hotel der gleichen Art als Ausgleich zur Verfügung steht (Strandgüte, Zimmergröße, Kinderklub, usw.). Das diese Hotels bei TUI erheblich teurer sind ist ja das Problem von TUI, die diese Situation billigend in kauf genommen haben.