Das ist eine Ermessensfrage, Summerdays, auch mit Hilfe eines Anwalts kann das Kosten/Nutzenverhältnis fragwürdig sein. Es sind sehr viele Aspekte abzuwägen, und wenn man die Anwalts- und Gerichtskosten selbst aufbringen muss (Vergleich) bleibt unterm Strich nichts übrig.
Maßgeblich zudem sind Beschwerde und Abhilfeersuchen vor Ort, die Frage, welche Teile der Anlage von Störungen betroffen waren, wie kann der Betroffene den Zustand erhärten etc. ...
Ich rate in solchen Fällen meist zu einer gütlichen Einigung, da erfahrungsgemäß alles andere nicht nur ewig dauert sondern auch im Hinblick auf das Resultat wenig attraktiv ist.