Was sagt die Auslandsreisekrankenversicherung dazu, wenn man ohne internationalen Fürherschein unterwegs war, bzw allgemein ohne gültige Lizenz wenn man mit Klasse B einen Roller >45km/h anmietet und dann im Krankenhaus landet?
Ich denke mal, dass sie dann das Geld zurückhaben möchte, welches für den Klinikaufenthalt dann nur ,,vorgestreckt" wurde.
Das es keinen Interessiert von den Vermietern oder Polizisten habe ich auch so erlebt, aber spätestens wenn ein Unfall passiert, interessiert es zumindest die KV.