Fakt ist , dass hier eine konkrete Nachfrage des Hotels, bzw. wohl einer rechtlichen Vertretung des Hoteliers - vorliegt- und diese natürlich zu klären ist. Dazu braucht man die angeforderten Nachweise.
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Das Thema Anforderung von Nachweisen -ist davon unabhängig ---auch ganz generell auch in den Holidaycheck Nutzungsbedingungen geregelt . Klick zu den Bedingungen:
Herauskopiert ,Punkt 7:
"7. Verfahren zur Authentifizierung von Nutzerinhalten
(1) Die Authentizität von Nutzerinhalten ist für die HolidayCheck AG äußerst wichtig. Deshalb verpflichtet die HolidayCheck AG ihre Nutzer dazu nur Bewertungen zu Leistungen abzugeben, die die jeweiligen Nutzer selbst in Anspruch genommen haben und führt ein mehrstufiges Verfahren zur Sicherstellung der Authentizität der Nutzerinhalte durch.
(2) In einem ersten Schritt wird die Authentizität von Nutzerinhalten nach der Abgabe durch den jeweiligen Nutzer und vor Veröffentlichung auf den HolidayCheck-Plattformen über automatisierte Verfahren analysiert.
(3) Wenn im Rahmen des automatisierten Verfahrens nach Absatz 2 ein Betrugsverdacht festgestellt wird, wird die Authentizität der Nutzerinhalte vor ihrer eventuellen Veröffentlichung durch HolidayCheck Mitarbeiter weiter überprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden unter anderem auch Nachweise, beispielsweise über die tatsächliche Nutzung der bewerteten Leistungen, von den jeweiligen Nutzern angefordert.
(4) Sollte nach der Veröffentlichung von Nutzerinhalten nach Einschätzung von HolidayCheck ein Betrugsverdacht aufkommen, werden die relevanten Nutzerinhalte unverzüglich von den HolidayCheck-Plattformen entfernt. Die Nutzerinhalte werden erst nach erfolgreicher Durchführung des Prüfverfahrens und Bereitstellung der entsprechenden Nachweise erneut veröffentlicht."