Wir hatten beim Rückflug von Lanzarote nach Eindhoven knapp 12h Verspätung. Hauptursache war ein verspätetes Eintreffen der Maschine in Lanzarote wegen Nebel am Startort. Nebel gehört ja nun zu "höherer Gewalt" und somit gäbe es keine Entschädigung. Unser Flug selbst war vom Nebel aber nicht betroffen, sondern nur der vorhergehende Flug. Die Airline hätte also die Möglichkeit gehabt den Flug mit einer anderen Maschine wie geplant durchführen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage?
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