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  • Überbuchungsschutz
    ruediger2121R ruediger2121

    @alle, die mir geantwortet haben

    Sorry, aber ich glaube, Ihr wollt mich nicht verstehen.  Es lag hier keine Überbuchung im üblichen Rahmen vor, sondern die RV Neckermann & Thomas Cook Reisen haben vorsätzlichen Betrug begangen.
    Es waren noch mehr als 55 Urlauber betroffen, aber mit dieser Anzahl haben wir uns ausgetauscht. Die von euch genannten Vorschläge haben, wie ich bereits schrieb, der eine oder andere unternommen. Aber keiner hat ewas erreicht.
    Das Ausweichhotel Sentido Crystal Bay hat übrigens ein bessere Einstufung als das Fort Arabesque. Aber das war und ist nun wirklich das Kriterium, warum wir 55 Urlauber nicht im Sentido bleiben wollten.

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  • Überbuchungsschutz
    ruediger2121R ruediger2121

    @curiosus und an alle anderen Interessierten, dein Tipp (Auf den Rückflug bestehen und gut ist, aber das muß man dann eben auch mit entsprechendem Druck einfordern und zwar am Flughafen...) ist doch weltfremd. Du hast doch die Hoffnung bzw. das Bestreben, so bald wie möglich noch in das gebuchte Hotel zu kommen. Genau dehalb hast Du doch dieses Hotel gebucht. Zudem ist es illusorisch zu glauben, noch am selben Tag einen Rückflug von Hurghada nach Hamburg zu erhalten. Zum allgemeinen Verständnis:Wir waren nicht eine Gruppe von 55 Urlaubern, sondern sind am 06.11. bzw. 11.11., jeweils unabhängig voneinander, in ein und dasselbe Hotel zwangseingewiesen worden. Erst vor Ort haben wir uns kennengelernt und ausgetauscht. Einige haben ganau das versucht, was in den Beiträgen vorgeschlagen wurde:1. Direkt am Flughafen den Rückflug fordern, klappte nicht ...2. Andere bestanden am Flughafen darauf, zum gebuchten Hotel gebracht zu werden. Dort, im Hotel Fort Arabesque, wurden sie im Comupter nicht geführt. Da das Hotel ausgebucht war, bot man ihnen an, in der Halle zu übernachten. Der RL vor Ort konnte nicht helfen, da der RL im zugewiesenen Ausweichhotel zuständig sei..3. Viele der Betroffen forderten im Ausweichhotel umgehend den Rückflug, falls sie nicht in den nächsten Tagen ins gebuchte (oder in ein adäquates) Hotel umziehen könnten. Dies wurde mit grösstem Nachdruck gefordert. Wir wurden alle nur mit Entschuldigungen, Hinhaltetaktik vertröstet ...4. Ein Paar hat sogar Neckermann in Deutschland via Telefon bzw. Fax kontaktiert.Hat auch nichts gebracht ... Ich bleibe bei meinem Fazit:Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man nach dem Urlaub zumindest eine finanzielle Entschädigung erstreiten. Das kostet aber Nerven und Aufwand und ersetzt nicht den reichlich geminderten Urlaub.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchungsschutz
    ruediger2121R ruediger2121

    @Kourion,
    danke für Deinen Tipp, dort werden die rechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten  bzgl. Hotel Überbuchung umfassend beschrieben.
    Meine Schlußfolgerung:

    1. Rückflug auf eigene Kosten, da aus meiner Sicht vorsätzlicher Betrug vorlag und die 
          RL vor Ort keinen Rückflug organisieren konnte.
    2. Klage vor Gericht, um entsprechende Entschädigung zu erstreiten. Dies kann man sich
          nur mit einer Rechtsschutzversicherung leisten.
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchungsschutz
    ruediger2121R ruediger2121

    Anne49,

    den Tipp von curiosus kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen.
    Wir haben erst vor Ort am Flughafen Hurghada von der Überbuchung erfahren und wurden in ein anderes Hotel in einem Ort (Makadi Bay --> Hurghada) 'zwangseingewiesen'. Dies betraf mehr als 55 Pers. Alle forderten bei Neckermann bzw. Thomas Cook den Wechsel in das ursprünglich gebuchte Hotel Fort Arabesque bzw. in ein adäquates Hotel in der Makadi Bay. Anderenfalls forderten einige den sofortigen Rückflug: Alle wurden von Tag zu Tag von der örtlichen Reiseleitung hingehalten.
    Letztendlich: Keiner der Betroffenen erreichte etwas, alle mußten im Hotel bleiben!

    Mein Fazit: Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man nach dem Urlaub zumindest eine finanzieller Entschädigung erstreiten. Das kostet aber Nerven und Aufwand.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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