Auch ich werde mich mit Condor streiten müssen: DE 6753 von FUE nach STG flog mit 3,75 Std. Verspätung ab. Bekannte Vorgehensweise von DE - erst alle Unterlagen erbitten, dann auf einen "außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der EG-VO 261-04" hinweisen und jegliche Ansprüche erst einmal abschmettern.
Die Maschine blieb auf dem Hinflug in STG stehen, weil die Hydraulik im Vorderrad nicht stimmte. Eine Ersatzmaschine musste her, die natürliche so schnell nicht zu beschaffen war...
Wie ist Eure Erfahrung hierzu? Erst noch ein Briefchen an Condor mit Vorschlag zur gütlichen Einigung? Welchen €-Betrag akzeptieren?
Oder lieber gleich den Anwalt ranholen?
Danke + Gruß aus Saarbrücken
saarflieger
@saarflieger
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Anspruch auf Schadensersatz?