Wichtig wäre ja in erster Linie mal, wie und wo man den bezahlten Betrag anmelden kann ohne Sicherungsschein.
Denn wenn man die Urteile des BGH zugrunde legt müsste ja auch bei diesen Nur-Hotelbuchungen eine Kostenerstattung über den DRSF gewährleistet sein. Aber wie ohne Sicherungsschein???
saia0910
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ? -
FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?Hallo,
wir sind auch betroffen von der FTI-Insolvenz.
Haben Nur-Hotel in Österreich ab 07.07.24 gebucht. Betrag komplett an FTI bezahlt. Diese haben unser Zimmer im Hotel storniert.
Nun steht überall, dass Nur-Hotel-Buchungen vom DRSF nicht übernommen werden, sondern nur Pauschalreisen.
Nach einigen Recherchen haben wir nun gefunden, dass alle Hotelbuchungen (auch Einzelleistungen) auch unter das Reisevertragsrecht fallen. Laut mehreren Urteilen des Bundesgerichtshof wird betont, dass alle Vorschriften der §651a bis m BGB analog, also über den Gesetzeswortlaut hinaus, auf die Buchung einer bloßen Hotelunterkunft als Leistung eines Reiseveranstalters anzuwenden sind.
Hat jemand einen ähnlichen/gleichen Fall?
Sicherungsschein haben wir keinen. Wir möchten diese Reise unbedingt antreten, aber natürlich nicht doppelt bezahlen wenn wir neu buchen würden und den bereits bezahlten Betrag nicht bekommen....
Über eine Info / Erfahrung würden wir uns freuen...