@vonschmeling sagte:
Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten.
Vielen Dank!
Dem kann ich nichts mehr hinzufügen!
