Dass ein Schaden in ein altes Geschäftsjahr fallen soll, der erst im September 2019 entstanden ist, wäre auch total unlogisch, da das GJ 2018 auch für den Versicherer längst abgeschlossen ist und bereits reportet wurde....Sicherlich bilden die Rückstellungen, aber doch nur für Schäden die in 2018 entstanden sind und wo die genaue Schadenhöhe noch nicht feststand.
Auch die müssen ja periodengerecht buchen.