Hallo,
ich habe nun mal bei den AGB`s von dem Reiseveranstalter nachgeschaut u da steht nur folgendes drin:7. Rücktritt und Kündigung durch xxx 7.1.
*xxx kann den Reisevertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651 j BGB iVm § 651 e Abs. 3 und
Abs. 4 BGB, insbesondere bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) kündigen.**7.2.**Darüber hinaus kann xxx in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:**a)*Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer vorherigen
Abmahnung seitens xxx oder seiner örtlichen Vertretung nachhaltig stört oder sich in hohem Maße vertragswidrig
verhält, so dass die weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar
ist....
**b)**Bis drei Wochen vor Reiseantritt: bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird...
Also weisst ja nichts darauf hin, dass wir die Kosten definitiv zu übernehmen haben, oder?
Ich denke, dass der Reiseveranstalter nur will, dass wir kündigen, da wir nun - sofern jetzt die Reise gebucht würd - der Preis sich von € 1700 auf € 3400 erhöht hat.
Was würdet Ihr nun in unserem Fall tun? Wir sollen lt. Reiseveranstalter - bis morgen kostenlos stornieren...
DANKE Sandra
sandra341975
Beiträge
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Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise -
Fluggesellschaft insolventHallo,
wir wollen/wollten im Juni 2012 mit der Fluggesellschaft MALEV nach Bulgarien fliegen. Nun haben wir erfahren, dass diese in Insolvenz gegangen ist.
Sind hier noch mehrere, die mit dieser Fluggesellschaft fliegen wollte? Welche Alternativen habt/hattet Ihr angeboten bekommen?
Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Antworten..
Sandra -
Fluggesellschaft Insolvent bei PauschalreiseHallo,
ich habe für meine Familie im November 2011 eine Reise nach Bulgarien gebucht. Reisezeit Juni 2012 mit der Fluggesellschaft MALEV, die ja seit Anfang Februar 2012 insolvent ist.
Der Reiseveranstalter GTI hat uns nun angeschrieben und aufgefordert diese Reise zu stornieren. Alternativ kann GTI uns noch anbieten pro Person einen Flugzuschlag i. H. v. € 340,-- zu zahlen (PRO Person). Das wären bei 3 Personen 1020 Euro - wir zahlen für unsere Reise (14 Tage, AI, 4 Sterne) lediglich € 1700,-. GTI drängt aber eher dazu, die Reise kostenlos zu stornieren. Würden wir nun die Reise neu buchen, würden wir mittlerweile € 3.400,-- zahlen (gleiches Hotel, gleicher Reiszeitraum).
Nun meine Frage: Gibt es da Alternativen? Muss uns der Reiseveranstalter nicht kostenlos Ersatz anbieten? Was ist mit dem Sicherungsschein bei einer Pauschalreise?
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank bereits im Voraus...
Sandra