Vorsicht vor den AGB
Zu all den hier geschilderten Erfahrungen noch ein aktueller Fall. Im September buchte ich über eine namhafte Plattform bei autoeurope einen Mietwagen in Portugal. Ich wählte bewusst nicht ein Billigprodukt, sondern das, was mir versicherungstechnisch am besten erschien. Besonderen Wert legte ich auf die „Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall“. Verstärkt wurde der „gute Eindruck“, dass autoeurope explizit empfahl, vor Ort keine zusätzliche Versicherung genau für diesen Fall abzuschließen! Nun hatte ich einen Schadensfall: Beim Einparken stellte ich nach dem Abstellen des Motors fest, dass das Fahrzeug noch etwas rückwärts rollte. Rasch zog ich ruckartig die Handbremse, konnte aber die Berührung mit einer Begrenzungsmauer nicht verhindern. Das Ergebnis war eine zerkratzte Stoßstange,die der örtliche Vermieter als Schadenssumme plus Bearbeitungsgebühr von 415,00 EUR bewertete. Die Gesamtabrechnung, mit der meine Kreditkarte belastet wurde, betrug aber 556,90 EUR. Das ergab die Gesamtabrechnung des Schadens und der Miete, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung. Dabei stellte ich fest, dass meine Vorauszahlung an autoeuropa deutlich höher lag, als beim örtlichenVermieter verbucht war! Die Rückfragebei autoeurope nach der Rückkehr vom Urlaub ergab, dass die Differenz von 139,90 EUR „Vermittlungs- und Bearbeitungskosten“ seien! Vier Wochen, nachdem ich meine Aufwendungen geltend gemacht hatte, bekam ich von autoeurope den ablehnenden Bescheid, weil ich nach den AGB den Schaden selbst zu vertreten habe. Denn ich habe die „Handbremse oder Kupplung falsch bedient“!!! Ein nun genaues Lesen der AGB, hier die „Ausschlüsse der Rückerstattung der Selbstbeteiligung“ ergab, dass es so gut wie kaum einen Fall gibt, wo eine Rückerstattung überhaupt stattfindet! Mehrmals scheiterten die Kontaktaufnahmen mit den Verantwortlichen von autoeurope an deren geschickt gestaffelten Mauern der Callcenters. Ich habe diese AGB von anderen Stellen prüfen lassen. Das Ergebnis ist, dass, wenn ich diese AGB akzeptiere, ich danach nicht dagegen angehen kann. Also habe ich durch mein anfänglich oberflächliches Lesen der AGB ein „Lehrgeld“von 556 EUR bezahlt! Fazit: Alles „Kleingedruckte“von diesen tollen Internetanbietern lesen, dann ggf. die Finger davon lassen und das Mietauto beim Reiseveranstalter buchen.