Mediwelt Gerichtskosten
..ich mags kaum glauben, wenn ich es vom Gericht nicht schriftlich vorliegen hätte. MW legt tatsächlich Widerspruch ein gegen einen Teil der Gerichtskosten (was natürlich rechtsmäßig ist). Wenn ich meine Auslagen nicht schon kpl. (Kosten für MB ua.) bereits erhalten hätte, würde ich jetzt über den Rest klagen.
Ach ja in der Widerspruchsbegründung von MW heißt es u.a. die Eröffnungsbilanz wurde bisher nicht veröffentlicht. Das heißt für die, die noch keinen MB am Laufen haben, bitte warten, bitte warten......... und von neuem vertrösten lassen auf den Sankt Nimmerleinstag.....
viele Grüße