Jetzt möchte ich auch mal ne Frage stellen, denn etwas bin ich nun ins "trudeln " bekommen.
Ein RV kann sich also auf einen Computerirrtum berufen, wenn die Reise zum Preis im Missverhältnis steht.
Was wäre denn, wenn ich online gebucht hätte und dann eine schriftliche Bestätigung per mail oder Post bekomme?
Das ist mit jetzt nicht so ganz klar.
Auch ist mir der Zeitraum in dem der RV sich auf den Computerirrtum berufen kann recht schwammig. Es heißt: " nach Festellen". Wenn ich also im Februar für Dez eine sehr günstige Reise buche- dann könnte der RV sich theoretisch noch 2 Wochen vor der Reise (nach 9 Monaten) auf einen Softwarefehler berufen und die Reise canceln?
Das erscheint mir etwas Willkür, denn das Gegenteil könnte ich ihm ja eh nicht nachweisen.
Pit