Die Verspätung an sich dürfte wohl durch den Verzehrgutschein einigermaßen kompensiert sein.
Mich macht jedoch stutzig, daß Ihr am 24.04. nicht gleich nach der verspäteten Ankunft im Hotel Eure Zimmer bekommen habt. Die Nacht vom 23. auf den 24.04. war ja lt. Deiner Schilderung bereits reserviert - das bedeutet, daß die Zimmer seit dem Mittag des 23.04. für Euch bereitgehalten werden mußten.
Da Ihr am 24.04. noch auf die Zimmer warten mußtet und sie letztendlich erst am späten Vormittag erhalten habt, liegt der Verdacht nahe, daß Eure reservierten Zimmer in der Nacht vom 23. auf den 24.04. kurzfristig anderweitig vergeben wurden. Wahrscheinlich wurde Eure Verspätung von der Reiseleitung dem Hotel nicht mitgeteilt und die Rezeption ist davon ausgegangen, daß Ihr nicht mehr kommt.
In dem Fall besteht zumindest ein Anspruch auf die Erstattung der nicht genutzten Hotelleistung (Wert einer Übernachtung pro Person kann leicht ausgerechnet werden, wenn Du den Wert einer Verlängerungswoche durch 7 teilst) sowie darüber hinaus eine kleine Erstattung für die Wartezeit im Hotel.
Das Schreiben an den Reiseveranstalter sollte natürlich fristgerecht (im vorliegendem Fall bis spätestens 29.05., notfalls zur Fristwahrung vorab per Fax oder Mail) dort eingehen und bei einer Gruppenreise die Unterschriften ALLER Mitreisenden enthalten. Eine Kopie der schriftlichen Meldung beim Reiseleiter sollte natürlich beigefügt werden.
DERTOUR hat mit Neckermann nichts zu tun???
Vor und nach dem Urlaub durchaus empfehlenswert 
