Die Entscheidung von Bucher entspricht der Rechtsprechung.
Sicher ist es nicht ok, daß Ihr nicht in der gebuchten Zone untergebracht worden seid. Sollte die Angebotsbeschreibung auf "El Quesir" und nicht etwa "El Quesir und Umgebung" o. ä. lauten, stellt dies auch einen Reisemangel dar.
Aber:
1.) Haftet der Reiseveranstalter nicht für Fremdleistungen, die kein Vertragsbestandteil sind sowie für dadurch ggf. entstehende Mehrkosten (die von Euch privat gebuchte Tauchschule)
2.) Hat der Reiseveranstalter Eurem Abhilfeverlangen entsprochen und Euch einen Hotelwechsel in die gebuchte Zone angeboten.
3.) Hat man als Gast auch eine "Schadensminderungspflicht". Der Verlust eines Tauchtages dürfte wohl in keinem Verhältnis zu den durch Ablehnung des Umzugsangebotes zusätzlich entstandenen Taxikosten stehen.
4.) Warum reklamiert Ihr den Euch zugewiesenen Reiseort, wenn Ihr nicht umziehen wollt?
5.) Wäre die Reiseleitung notfalls auch sofort nach Eurer Ankunft telefonisch zu erreichen gewesen und hätte Euch einen früheren Hotelwechsel ermöglichen können, so daß Ihr mit dem Abhilfeverlangen nicht zwangsläufig 5 Tage warten mußtet.