Ich arbeite auch seit mehreren Jahren im Tourismus und habe von der geschilderten Problematik schon einige Male gehört. Einge Hoteliers argumentieren auch mit dem Koran bzw. türkischer Rechtsprechung. Schwachsinn - dann dürften sie auch keine unverheirateten ausländischen Paare beherbergen.
Natürlich ist es nicht ok, eine Buchung erst anzunehmen und dann zu sagen: "Sorry, geht nicht, da einer in der Türkei lebt"
Aber wer mit offenen Augen durch die Türkei geht, wird staunen, sich ärgern und vielleicht auch schämen. Schon mal darauf geachtet, wer z. B. an den Manavgat - Wasserfällen mit dem Metalldetektor abgesucht wird? Leider nur die Türken, die in ihrem eigenem Land Urlaub machen... :? Die ausländischen Touristen können fast unbehelligt hineinspazieren... :?
Anyway - zurück zum Thema: Die Buchung mit EINEM Flug und ZWEI Personen im DZ wurde angenommen, die Reisebestätigung ausgehändigt. Weigert sich der Hotelier nun, den Mitreisenden aufzunehmen, sollte der Veranstalter zumindest einer gebührenfreien Stornierung/Umbuchung zustimmen. Auch wenn es meines Wissens noch kein entsprechendes Gerichtsurteil gibt.