Anma, natürlich darfst Du deine Meinung schreiben. Aber vergiss nicht, daß andere das auch dürfen... Gleiches Recht für alle!
Sina1
Beiträge
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Warum immer dAs Stammhotel verteidigen ????? -
Wer war gerade im Makadi Palace?"anma9" wrote:
Die Möbel in den Zimmern waren alt, gebraucht und dreckig.Oh Wunder, das Hotel kauft nicht für jeden Gast neue Möbel...das ist natürlich ein Skandal

"anma9" wrote:
Bezüglich Deiner Frage zur Abreise, also wir konnten bis Abends in unseren Zimmern bleiben, aber auch hier müsst Ihr aufpassen! Bei der Anreise versuchen Sie Euch einen Zettel unterzuschieben, bei dem man unterschreibt, dass man am Abreisetag um 12:00 Uhr aus dem Zimmer auszieht. NICHT unterschreiben!!!!Es ist international üblich, daß die Hotelleistungen wie z. B. Zimmer und Verpflegung am Abreisetag um 12.00 enden! Schließlich müssen die Zimmer für die nachfolgenden Gäste, die häufig schon darauf warten, grundgereinigt werden. Dürfen Zimmer und Verpflegungsleistungen am Abreisetag länger genutzt werden (vielleicht sogar noch kostenlos) ist das eine reine Kulanzleistung des Hotels, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Reisewarnung Türkei!!!ES GIBT KEINE REISEWARNUNG FÜR DIE TÜRKEI!!!
Bevor man hier so etwas postet und sinnlos Panik verbreitet, sollte man vielleicht erstmal beim Auswärtigen Amt nachschauen...und in der Lage sein, den Unterschied zwischen Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen zu erkennen :?
Auswärtiges Amt - Sicherheitshinweis Türkei
(http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Reisewarnungen-Liste.html#t2) -
Was kann man in Alanya alles unternehmen?? welche ausflüge lohnen sich??Klick hier für diverse Alanya - Tipps bei Holidaycheck

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Slence Beach Resort , soll das gut sein oder doch lieber nicht dahin???Falls Du das Silence Beach meinst - das ist absolut ok. Aber warum die Frage? Du hast doch heute schon geschrieben, daß Ihr bereits das Delphin Palace gebucht habt?!? :?
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Kurzfristige UmbuchungNach einem Blick in die AGBs des Veranstalters, die immerhin bei Reisebuchung als Vertragsbestandteil akzeptiert wurden, dürfte sich diese Frage bereits erledigt haben:
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Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen/ Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 5 berechnet. Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.4. -
Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITS Reisen oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 Bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, NUR-Flugbuchungen, Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten mit eigener Anreise, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen wie z.B. Tauch-, Wander-, Skipaket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.4)
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
- bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten und Wohnmobilen - bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%,
mindestens € 25 - bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
- bei Nichterscheinen 80%
5.1.3 Bei Bus- und Zugreisen richten sich die Rücktrittskosten nach der Art der Unterbringung.
5.1.4 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung mit einem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung, dass bei Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens € 75 pro Karte zu zahlen sind.
5.1.5 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen - insbesondere IATA-Flugtickets - zurückzugeben. Andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von € 80 pro Flugticket berechnet; Ziffer 5.1.5 Satz 2 gilt entsprechend.
5.1.7 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters - Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Wenn sich auf die Schnelle noch 2 Ersatzpersonen finden, könnt Ihr die Reise ja weiterverkaufen:
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an ITS Reisen durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 25 pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für Ersetzung/Namensänderung bis zu € 300 (es wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Linienflug-Abteilung, Fax 02203 42-795, gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind. ITS Reisen benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. ITS Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
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24h Baustellen-Alarm im Alba ResortWann?
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24h Baustellen-Alarm im Alba ResortWenn Ihr vor Reiseantritt über die Baustelle informiert wurdet oder erst kurz vor Abreise beim Reiseleiter reklamiert habt bzw. nichts Schriftliches habt, braucht Ihr gar nichts mehr zu machen, da kein Erstattungsanspruch besteht.
Details findet Ihr über die Suchfunktion oder hier
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Koffer 4 Tage später im Hotel was nun?Die Bestätigung von der RL ist zweifellos sehr wichtig, ersetzt aber nicht das P.I.R.!
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Kinderausweis...mit der Homepage vom Auswärtigen Amt auch

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Warum verheimlichen Reiseveranstalter Baustellen rund um Hotel?@ Salvamor: Kannst oder willst Du nicht begreifen, daß im Sommer in der Türkei BAUSTOPP ist und daß Polly von daher keine Beeinträchtigungen durch Baulärm haben wird? Wie ich ebenfalls schon geschrieben habe, ist sogar davon auszugehen, daß die fraglichen Hotels bis zum Reisetermin eröffnet bzw. die Außenarbeiten halbwegs abgeschlossen sind.
Hast Du schon mal versucht, eine individuelle Hotelbuchung zu ändern oder vom Hotelier eine Preisermäßigung zu bekommen, weil Du mitbekommen hast, daß das Nachbarhotel baut? Ich glaube nicht...mit dem Versuch würdest Du nämlich in 99,9% der Fälle scheitern

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Warum verheimlichen Reiseveranstalter Baustellen rund um Hotel?Salvamor, entschuldige, aber das ist völliger Quatsch.
Natürlich weisen die Reiseveranstalter trotz der allgemeinen Hinweise in den Katalogen ihre Gäste gesondert auf Bauarbeiten innerhalb des Hotels oder in unmittelbarer Hotelnähe hin. Sind die Arbeiten bei Buchung schon bekannt, erfolgt die Kundeninfo über das Buchungssystem sowie auf der Reisebestätigung. Sind die Arbeiten bei Buchung noch nicht bekannt, erfolgt in aller Regel eine gesonderte Info samt Alternativhotel oder Kompensationsangebot vor Reiseantritt.Es wird allerdings nur über Baustellen informiert, die eine akustische oder optischen Beeinträchtigung und somit Reklamationen verursachen können, was im hier vorliegenden Fall wg. Baustop nicht eintreten KANN!
P.S.: Wer würde Dich denn als Individualurlauber über eine Baustelle informieren? Vielleicht der Hotelier? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht...

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Warum verheimlichen Reiseveranstalter Baustellen rund um Hotel?Nee, nee, Salvamor, jetzt verrennst Du dich aber ganz gewaltig.
In JEDEM Katalog bzw. Preisteil gibt es eine Rubrik, die "Ein offenes Wort", "Rund um die Reise" o. ä. heißt. Neben vielen anderen allgemeinen Reisehinweisen steht da auch IMMER ein Absatz über Bautätigkeiten, Renovierungen und Reparaturen.
Edit: Thorben Hendrik war schneller

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ITS in der Dom.RepSicherlich absolut keine schöne Erfahrung, aber in der Form (mit Übernachtung in der Lobby) wohl doch eher eine Ausnahme. Daß das OVB schon am Flughafen bekannt gewesen sein soll, halte ich für eine Unterstellung.
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Hoteländerung durch ReiseveranstalterLass Deine Tochter entscheiden - AI im 3 - Sterne - Hotel ist fürs Urlaubs - Taschengeld - Budget in jedem Fall bekömmlicher als 4 Sterne mit HP

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Warum verheimlichen Reiseveranstalter Baustellen rund um Hotel?Als "störend" werden alle Arbeiten bezeichnet, die den "Urlaubsfrieden" stören könnten: Baukräne, Bagger, Presslufthämmer, Trennschleifer, Baustellenfahrzeuge, etc.. Diese Arbeiten MÜSSEN spätestens Mitte Mai eingestellt werden.
Sicherlich ist auch die Aussicht auf eine stillgelegte Baustelle nicht gerade prickelnd - aber noch wissen wir nicht, WELCHE Hotels da gebaut werden, wie weit mittlerweile der Baufortschritt ist und inwiefern man davon in Pollys Hotel etwas mitbekommt. Vielleicht sind die - wie so häufig - spätestens im Juni fertiggestellt und eröffnet oder zumindest soweit fertiggestellt, daß Polly nicht auf einen unverputzten Rohbau gucken muss? In der Türkei ist es allgemein nicht üblich, den Bau und die Fertigstellung eines Hotels jahrelang hinauszuzögern. In der Regel werden die Hotels innerhalb einer Wintersaison (Ende Oktober - Mai/Juni) komplett fertiggestellt.
Eine Option für Polly wäre es, die ersten Bewertungen der Sommersaison abzuwarten.
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Hoteländerung durch ReiseveranstalterJa, es besteht ein Recht auf gebührenfreie Stornierung, die geleistete Anzahlung muß erstattet werden. Für mehr Details bitte die Suchfunktion nutzen.
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Primasol Beach Albatros wurde gestern geschlossen!Aprilscherz?

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Veranstalter haftet für KindesunterhaltDie Klägerin war im Rahmen einer von der Beklagten veranstalteten Türkeireise in einer 5-Sterne-Hotelanlage untergebracht. Während ihres Aufenthalts unterhielt sie ein intimes Verhältnis mit einem Hotelangestellten, das eine Schwangerschaft zur Folge hatte. Der Kindsvater räumte seine Vaterschaft zwar offiziell ein, doch blieben Unterhaltsforderungen der Klägerin aufgrund dessen zwischenzeitlich eingetretener Arbeits- und Mittellosigkeit ohne Erfolg. Mit der vorliegenden Klage beanspruchte sie ersatzweise von dem Reiseveranstalter die Zahlung von Kindesunterhalt für den mittlerweile zweijährigen Sohn. Die Klage hatte Erfolg.
Nach Auffassung des Gerichts haftet ein Reiseveranstalter auch dann für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen, wenn dieser die Grenzen der ihm übertragenen Aufgaben überschreitet. Maßgeblich sei hier, dass das anspruchsbegründende Verhalten des damaligen Hotelangestellten während seiner Arbeitszeit im Verantwortungsbereich der Beklagten erfolgte. Insoweit könne die Beklagte nicht mit dem Einwand durchdringen, körperlicher Kontakt zu den Urlaubsgästen sei den Bediensteten arbeitsvertraglich untersagt. Eine derartige Regelung betreffe nur das Innenverhältnis des Reiseveranstalters zu seinen Erfüllungsgehilfen und könne mögliche Ausgleichsansprüche bei grob vertragswidrigem Verhalten nach sich ziehen, entfalte im übrigen aber keine Rechtswirkungen gegenüber der Klägerin. Die Beklagte sei daher zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.LG Darmstadt, Az. 541 C 112/06
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Warum verheimlichen Reiseveranstalter Baustellen rund um Hotel?Pooooooooooooooooooooooolly...keine Panik! Lies doch bitte nochmal ganz in aller Ruhe mein Posting von gestern

Noch mal: In der Türkei gilt - wie in vielen klassischen "Sommerzielgebieten" von Mai - Oktober ein behördlich aufgelegter Baustop. Das heißt, daß in dieser Zeit keinerlei störende Außenarbeiten durchgeführt werden dürfen. Außerdem ist davon auszugehen, daß die Hotels, die angeblich (woher habt Ihr eigentlich diese Info?) in der Nähe Eures Hotels entstehen, spätestens im Juni eröffnen. Von daher sind für Euch während Eures Urlaubs wohl kaum Beeinträchtigungen zu erwarten.