Das glaube ich nicht. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zwar sicherlich ärgerliche, aber lapidare, allgemein übliche und hier schon ca. 1000x heiß diskutierte Flugzeitenänderung.
Siehe auch AGBs von Big Extra:
"6. Leistungsänderungen
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen."
Zumutbar ist ein deeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehnbarer Begriff 
Normalerweise wärt Ihr auch ohne Flugzeitenänderung irgendwann spät abends/nachts angekommen und in den Morgenstunden aus dem Hotel abgeholt worden. Ausgehend von den ursprünglichen Zeiten sehe ich keinen so gravierenden Unterschied.
Um den Trollverdacht zu entkräften, bitte ich um das Aktenzeichen 
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