Das sind genau so die Details, die bei jedem Einzelfall anders liegen, auf die es aber zwingend ankommt.
2-24 S 82/07 bezieht sich auf eine erhebliche Beeinträchtigung durch zwei Zwischenübernachtungen bei einer Kurzreise nach Teneriffa.
Bei einer Kurzreise nach Teneriffa sind Zwischenübernachtungen eher unüblich. Bei einem Langstreckenflug nach Koh Samui eher nicht. Du kannst doch nicht einfach für dich passende Teile des Urteils auf deinen Sachverhalt übertragen. Das funktioniert einfach nicht.
Die Möglichkeit einer Zwischenübernachtung ist bei einer Fernreise ganz sicherlich nicht geeignet, den Inhalt der ganzen Reise erheblich zu verändern. Diese Möglichkeit dürfte bei einer Fernsreise auch weder vollkommen unbekannt noch unerwartet sein.Es liegen hier vollkommen andere Voraussetzungen als bei einer Kurzreise nach Teneriffa vor. Sorry, aber das passt nicht. Meines Erachtens hast du hier schlechte Karten.
Im übrigen hat der Kläger in diesem Fall gerade einmal 20% des Tagesreisepreises für zwei Reisetage bekommen. Bei dir wäre es nur ein Reisetag und 20% wären aufgrund des vollkommen anderen Zuschnitts der Reise komplett illusorisch... lohnt sich das? Ich meine, wir reden hier maximal vom zweistelligen Eurobereich.
Übrigens:
Kannst du mir also bitte meinen Beitrag nennen, in welchem ich behauptet hätte, dass meinen Reiseunterlagen die Flugzeiten Bangkok - Koh Samui zu entnehmen sind???
Dazu dein eigener Beitrag von Seite 1:
Und nein, aus den Reiseunterlagen ist ganz klar Weiterbeförderung am selben Tag nach Koh Samui vereinbart, mit Angabe zu den Flugzeiten etc.
Es wäre schon ganz hilfreich, wenn man wenigstens die eigenen Beiträge lesen kann 