Jawohl, machen wir!
LG
Sokrates
Jawohl, machen wir!
LG
Sokrates
Wieso? Wahrscheinlich war die Frau auch mit ihm zufrieden!
Muss ein tolles Hotel gewesen sein! Man sollte den Koch fragen, was der da so ins Essen gemixt hat!
Die geänderte Darreichungsform geht aber nicht als "unzumutbar" durch!
LG
Sokrates
Bei der von Dir geschilderten Situation handelt es sich ja weniger um eine Änderung der Verpflegung als eine Änderung der Darreichungsform aufgrund sich geändert habenden Gesetze des Urlaubslandes. Sowas kann man weder dem Hotelier noch dem RV anlasten. Du wirst daher vermutlich den betreffenden Staat bzw. die Regierung belangen müssen.
LG
Sokrates
Die vollen Kosten kommen nur auf die Beklagten zu, wenn es zu einem Urteil kommt. Da die aber bevor es Ernst wird die Forderung begleichen werden, bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen.
LG
Sokrates
@vonschmeling
Korrigiere mich, wenn ich was falsch in Erinnerung habe.
Lt. Homepage von DUS hat der Flug stattgefunden.
LG
Sokrates
Ich gehe mal davon aus, dass all´ das, was wir hier in Deutschland ertragen müssen, im Ausland ebenfalls nicht als wesentliche Beeinträchtigung angeführt werden kann.
Das ändert sich natürlich kontinuierlich - es käme also auf den Zeitpunkt an.
LG
Sokrates
Es wird und wurde die ganze Zeit geflogen - gibt ja kein Flugverbot! Einreiseverbot und Reisewarnung ist ja schließlich was anderes als Flugverbot! KLICK!
LG
Sokrates
Urlaubsreisen - egal wohin - wird es erst wieder geben, wenn die jeweiligen Gastgeberländer dies zulassen. Und das entscheiden diese nach ihren Kriterien. Da können wir hier spekulieren, Kaffesatz lesen, Nostradamus oder tote blinde Bäuerinnen vom Balkan befragen, soviel wie wir wollen - es bringt nichts!
LG
Sokrates
Das hängt zum einen davon ab, wie sich das mit der Reisewarnung des AA weiter entwickelt, zum größten Teil aber davon, wie denn die zu bereisenden Länder Ihre Einreisebestimmungen gestalten! Ganz abgesehen davon, wie lange die Airlines brauchen um ihren Betrieb wieder aufzunehmen.
Abwarten und Tee (oder wahlweise jedes andere Gesöff) trinken!
LG
Sokrates
P.S.: In der Türkei sollen ja die Hotels in absehbarer Zeit wieder für den nationalen Tourismus unter strengen Auflagen geöffnet werden - vermutlich sozusagen als Probelauf für die internationalen Gäste.
Paris bzw. Madrid aus Deinem Vorschlag Nr. 2 sind die Hubs.
LG
Sokrates
@oliverq121171 sagte:
Mein Problem ist, dass die Reise, auf die wir umbuchen wollten vor 4 Wochen 3.500,- € Kosten sollte und seit vergangenem Freitag liegt genau diese Reise mit identischen Parametern bei 5.000,- €
Ich frage mich sowieso, aufgrund welcher Parameter die RV in der heutigen Situation überhaupt die Preise kalkulieren!
Die Einstandspreise der Vor-Corona-Zeit können sie nicht zugrunde legen und Angebotspreise von Airlines, Transferunternehmen und Hotels, etc., die zur Zeit alle selbst nicht wissen, ob, wie und wann sie wieder irgendwelche Leistungen erbringen können, dürften auch nicht vorliegen.
Man wird also entweder gleich einen deftigen Risikozuschlag auf die bekannten Preise draufhauen oder die letzten Preise moderat erhöhen. Letzteres um die Kunden nicht gleich abzuschrecken. In beiden Fällen wird man sich eine Preisanpassung im Kleingedruckten vorbehalten - ebenso natürlich die üblichen Vorbehalte wie Fluglinie, - datum, Airports und Hotels.
Fazit: Nichts genaues weiß man nicht!
LG
Sokrates
Allem Anschein nach ist das schon sehr durchdacht, allerdings sollte man die Konjunktive nicht überlesen, wie z.B. diesen:
Zitat
Aufgrund der weiter bestehenden Umstände, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen, könnten Urlauber kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. „Es ist den Reisenden zu empfehlen, den Vertrag zu kündigen, die Anzahlung zurückzuverlangen und die Restzahlung nicht zu leisten.“ Klagen der Reiseveranstalter auf die Restzahlung „dürften nicht sehr erfolgversprechend sein“.
Zitat Ende
LG
Sokrates
@tgaewihler
Hallo und Willkommen im Forum!
Du hast sicher übersehen, dass Du auf eine Frage antwortest, die ziemlich genau acht Jahre alt ist!
LG
Sokrates