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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    @nilsommer2012 sagte:

    Guten Abend, etwas quergelesen habe ich hier, folgenden Fall möchte ich schildern. Heute kam eine Nachricht von Turkish Airlines, der Flug wurde auch dort gebucht. Der Hinflug verschiebt sich in der Ankunft von 19 Uhr (4.9.) auf 2.30 Uhr am 5. September. Zumutbar oder hinnehmbar sind doch Verschiebungen bis 3 oder 4 Stunden. Alles drüber hinaus (7,5 Stunden in meinem Fall) wäre also unzumutbar. Kann ich mit der Begründung bei der Fluggesellschaft kostenlos stornieren?
    Gruß nilsommer2012

    Hallo:-) Ich kann dir nur sagen, was ich dazu denke. Handelt es sich um einen Nurflug? Hat sich die Flugnr. noch geändert? Falls ja, handelt es sich um eine Annullierung. Bei einer Annullierung hat man nach EU-Verordnung (die bei Abflug aus der EU gilt) grds. ein Recht auf Rücktritt/ Erstattung!

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    @kourion sagte:

    Ach ja, das Urteil von 2013 und einer dieser damaligen tollen Artikeltitel !
    Das Urteil in seiner Gänze hast du aber gelesen, ja ?

    Also von einer Hinnehmbarkeit von Flugzeitveränderungen wie es bei dem Fragesteller der Fall war habe ich nix gelesen!

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Der Auslöser war halt einfach: nein -du hast keine Rechte......
    Zumindest kann man mögliche Rechte aufzeigen -was der Fragesteller dann draus macht muss er alleine entscheiden....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Hallo. Naja wir reden ja nicht von 4 Stunden -das ist lächerlich -ganz klar deiner Meinung! Bei 10 Stunden kann man aber schon von einer erheblichen Beeinträchtigung sprechen.
    Um bei den Pasus zu bleiben: Ich habe ein nicht unerhebliches Problem mit Teilen deiner Darlegung könnte ich ebenso argumentieren, dass zumindest allg. sehrwohl Rechte bestehen, die von dir und anderen Usern komplett widersprochen wurde, nämlich mit der Aussage, dass bei 10 Std. Flugverschiebung keinerlei Rechte bestehen -und diese Aussage ist nun mal schlicht falsch. Auch wenn es am Ende vielleicht nur um mögliche 50 Euro geht oder um einen geringen Betrag bei möglicher Einigung- es geht schlicht um die Info, dass er schon einen Anspruch hat. Ob er diesen bei den paar Euro und dem Aufwand durchsetzen möchte kann nur der Fragesteller entscheiden....

    Naja also die Zeiten können am Ende angepasst werden, wenn die Zeiten von Anfang an nicht klar geregelt waren wie bei dem Urteil ein paar Seiten zuvor: Hier mal eine Zusammenfassung bei Pauschalreisen, mit bei Buchung bereits bekannten (unverbindlichen) Zeiten:
    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Hallo:-) Also nach der Frankfurter Tabelle ist es so ziemlich egal, ob die Nachtruhe gestört wird oder nicht. Die 5% beziehen sich ab 4 Std. Verschiebung -egal ob um 2 Uhr nachts oder 14 Uhr.....
    Es ist klar, dass die Tabelle wie es so schön heiß "nicht in Stein gemeißelt ist", was die gesetzliche Verbindlichkeit angeht, jedoch handelt es sich um eine etablierte Grundlage, die am häufigsten herangezogen wird. Wenn ich mir so Urteile ansehe, dann orientiert sich jedenfalls ein hoher Prozentsatz danach. Naja wie heißt es so schön: wer nicht wagt, der nicht gewinnt - vielleicht hat man ja Glück und der RV erstattet, falls man denn unbedingt es für nötig hält zu klagen und sich auf die Frankfurter Tabelle bezieht, dann liegen die Chancen nicht schlecht, die Erstattung durchzusetzen. Ich persönlich würde es versuchen -aber nicht wegen 50 Euro klagen, sollte der sonstige Ablauf reibungslos verlaufen. Gab es sonst noch diverse Mängel, mit dem Hotel etc. - dann würde ich aber nicht abschrecken zu klagen, sollte es der RV ignorieren.....

    Zu dem Thema der kurzfristigen Stornierung haben wir uns ja schon geeinigt. Wie ich sagte, wenn Corona mal hoffentlich Geschichte ist, dann haben sehr kurzfristige gravierende Änderungen (-14Tage -daher auch mein Bezug zu EU261) schon Auswikungen in Bezug auf Entschädigungen.....
    Sofern es denn mal bei der Buchung Zeiten gab, sind diese zumindest ganz grob verbindlich - auch längerfristig.....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Wenn so lange gewartet wird und sich die Zeiten erheblich verändern (wegen Stornierung z.B. durch eine neue Flugnr. ersichtlich) dann greift (Corona mal ausgenommen-ja jetzt kommts wieder;-)) EU261. Und nein - der RV kann eben nicht damit ankommen, wenn ursprünglich 22 Uhr Abflug war, dies nun auf 10 Uhr morgens zu verschieben ohne jegliche Ansprüche - dies gilt nur wenn man Reisen bucht, wo von vornerein noch keine Zeiten angegeben waren....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Nunja, es lagen aber in diesem Fall konkrete Zeiten vor - auch wenn diese "unverbindlich " sind (daher muss man auch alles bis 4 Stunden Veränderung -eben aufgrund dieser Tatsache hinnehmen). Der RV kann somit in seinem Fall die Zeiten daher nicht nach völliger Beliebigkeit wechseln weshalb ab 4 Std. gilt: 5% des Tagessatz

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    @haberling sagte:

    Und wenn der RV sagt, es gibt nichts?

    Dann soll er mal begründen, warum es nix gibt. In seinem Fall zieht jedenfalls das o.g. BGH-Urteil nicht, da andere Voraussetzungen vorliegen.

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Die Sachlage bzgl. der Frankfurter Tabelle ist klar und kein Ahnung was er ausgegeben hat aber sagen wir mal 1000 Euro für 7 Tage, dann wären es immerhin 50 Euro. Dann kann jeder selber schaun, ob der kleine Aufwand dies Wert ist. Für den einen nennenswert, für den anderen lächerlich - es ging schlicht nur darum, was ihm zusteht....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    @michal-1 sagte:

    Hallo, ich habe heute eine Flugzeitenänderung für die Rückreise unserer Pauschalreise mit Jahn Reisen von RHO nach HAJ erhalten. Anstatt Abflug 26.9.20 22:40 Uhr mit Corendon, jetzt 10:00 Uhr mit TUIfly. Muss ich mich mit der Änderung abfinden oder habe ich einen Anspruch auf Entschädigung o.ä.?
    Danke

    Hallo Michal,
    es liegt in deinem Fall ein sogenannter Reisemangel vor! Von daher hast du schon mal einen Anspruch auf Entschädigung. Im Klartext: Dir stehen 35% Entschädigung vom Tagessatz zu (Grundlage: Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung)! Ist der Reisemangel erheblich und die Flugzeiten unzumutbar, kann man theoretisch selber (vorher aber erst um Umbuchung auf Flug XY das Reisebüro / den RV bitten) einen Flug buchen und sich die Kosten erstatten lassen- aber das ist hier nicht eindeutig und im Kontext "Corona und Entschädigung" eher von abzuraten. Käme nur in Frage, wenn du z.B. schon um 5 Uhr morgens fliegen müßtest....In so einem Fall wäre auch eine kostenlose Stornierung eindeutig möglich! Auf jeden Fall den Mangel jetzt anzeigen! Schönen Urlaub!

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Alles klar -danke für den Link!

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Hättest du dazu irgendeinen Link oder konkrete Quelle um den Sachverhalt schon mal eingrenzen zu können? Dann hätten wir eine Grundlage. Vielen lieben Dank!:-)
    Ich glaube man muss auch differenzieren, wann z.B. der Flugausfall war - war dies im März, April, Mai, Juni, sieht die Sacher logischerweise anders aus ,da es diverse Reisewarnungen (also höhere Gewalt) gab und nicht geflogen werden konnte -da: ganz klar: kein Anspruch!!! Aber wie sieht es aktuell aus, wenn ich z.B. jetzt buche und obwohl es keine Reisewarnung gibt, die Airline ganz kurzfristig storniert.....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Ja genau - hier hat ein anderes Mitglied gefragt wie die Sachlage aussieht....
    Naja warten wir alle einfach ab, wie die Rechtsprechungen aussehen werden - dann sind wir alle schlauer und die Spekulationen hoffentlich beendet:-).

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Mag ja hilfreich sein z.B. für den RV-wie in meinem Fall, ihn darauf aufmerksam zu machen, dass die Flüge sich nach eigenen Recherchen geändert haben und dadurch Abhilfe geschaffen wird -aber ich glaube kaum, dass man zu Schadensersatz verpflchtet ist, wenn man nicht (ständig) aktiv recherchiert.....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Ja klar ist es für die einen vorteilhaft eher anzukommen -für andere ist es aber auch ggf. mit Mehraufwand/höheren Kosten etc. verbunden.
    In diesem Fall bin ich nicht betroffen - ich habe auch nur erklärt, was theoretisch nach EU261 möglich wäre. Wenn erzählt wird, dir steht absolut nix zu, dann stimmt das nicht so ganz......Es geht hier auch nicht darum, alles mögliche auszunutzen! Da bin ich auch dagegen- es sei denn die Airline meldet sich nicht und durch Zufall kriegt man erst 9 Tage vorher durch eigene Recherche mit, dass sich die Flugzeiten und der Abflugort geändert haben.....und muss mich nun selbst um alles kümmern -da hört Verständnis für mich nunmal auf.

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Guten Morgen. Ja klar an das auszuführende Luftfahrtunternehmen natürlich. Gibt es dazu (außergewöhnliche Umstände) schon Gerichtsurteile oder dergleichen auf die du dich berufst? Etwas unfair würde ich sagen (ich weiß zählt nicht😉) Im Extremfall bedeutet dass, man wird z.B. 24 Std. vorher unterrichtet, dass der Flug "wegen Corona" gestrichen wird und nun z.B. 4 Stunden eher geht ganz ohne Konsequenzen für die Airlines? Wäre ja ein Freifahrtschein für Umbuchungen fast jeglicher Art.....
    Also wenn eine Airline mehr als 14 Tage vorher damit ankommt - klar, wie wir wissen kein Recht auf Kompensationszahlungen! Ich kann mir auch gut vorstellen, dass auch etwaige Schadensersatzansprüche -unabhängig von EU261 aufgrund von Corona verloren gehen -aber auch sehr kurzfristige Veränderungen? Bin ich gespannt wie damit Gerichte umgehen werden.....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    Guten Morgen. Naja sollte es sich um eine Annullierung handeln - und dazu gibt es Indizien , dann besteht schon ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen von je nach Flugstrecke mind. 125 Euro in diesem Fall (50% Kürzung weil nicht später als je nach Flugstrecke 2, 3, 4 Std. angekommen wird)
    Man müsste die ursprünglichen Flugnummer(n) haben und nun gucken ob eine Annullierung vorliegt oder nicht.

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    SSC-747S SSC-747

    @xxnanaxx sagte:

    Hallöchen 😃
    Unser Flug wurde von 17:25 Uhr auf 12:15 Uhr verschoben, leider nun mit Zwischenstopp, sodass wir nun 5:35h statt 2:25h unterwegs sind.
    Es sind noch 10 Tage bis zu unserem Urlaub.

    Kann man da denn was wegen Preisminderung machen?

    Hallo:-) Normalerweise sollte hier aufgrund der Frist von weniger als 14 Tagen EU261 greifen! Viel Glück!

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