@Kourion
Habe mich mal über das Rückerstattungsformular von Bentour schlau gemacht und folgendes gefunden:
Zitat:
Eine vollständige Erstattung des Buchungspreises ist uns daher nicht möglich. Ein derartiger 100%iger Erstattungsanspruch besteht nach den Vorschriften des Pauschalreisevertragsrechtes (§§ 651a-y BGB) nur gegenüber dem Reiseveranstalter bei Buchung einer Pauschalreise, d.h. einem aus mindestens 2 Hauptleistungen (in der Regel Flug und Hotelunterbringung) bestehenden Gesamtpaket.
Der Vertrag, der lediglich die Hotelunterbringung umfasst, ist kein Reisevertrag, da nur eine Reiseleistung vorliegt. Bentour Reisen tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf.
Erstattbar sind daher nur die Kosten, die seitens des Hotels nicht in Rechnung gestellt werden. Bereits entstandene Kosten, wie z.B. Systemgebühren oder die Reisebüroprovision sind von einer Erstattung ausgenommen.
Ich bezweifele aber, dass das Hotel, das seit März geschlossen hat hier irgendetwas in Rechnung gestellt hat. Provisionen halte ich auch für unwahrscheinlich und 20% Systemgebühren wären unverschämt. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der GF von Bentour über Touristik Aktuell geäußert hat, die Kunden können kostenfrei stornieren.
Sei es drum, habe Bentour angeschrieben und ein Kompromiss vorgeschlagen. 50% Rückerstattung und 50% als Gutschein. Hat jeder was davon und in mir einen verärgerten Kunden weniger. Mal sehen was dabei raus kommt. Werde berichten.