Hallo zusammen,
ich habe nun mit meinem Anwalt Kontakt aufgenommen. Er sagte, das Alltours auf gar keinen Fall im Recht ist.
Der §119 BGB tritt in Krafft wenn der Irrtum wesentlich ersichtlich ist. Dies wird er bei einem Faktor von 10. D. H. wenn wir die Reise für einen Preis von ca 100 Euro gebucht hätten. Der Preis war jedoch vergleichbar mit anderen Hotels. Also haben sie keine Chance.
Da es sich bei der Reise auch noch um unsere Hochzeitsreise handelt. Können wir bei nicht Einhaltung des Vertrages von Alltours einen Frustrationsschaden geltent machen können. Welcher einiges Höher als die ganze Reise ausfallen wird.
Wir haben nun Alltours die Chance gegeben, alles ohne den Anwalt zu regeln. Mal sehen ob sie darauf eingehen.