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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Ta_MaraT Ta_Mara

    @vonschmeling

    Aber wo ist der Unterschied zu denjenigen, die ihren Urlaub nicht antreten konnten?
    Die bekommen alles zurück und andere, die zb 2 von 14 Tagen weg waren, gar nichts?

    Um eins gleich vorwegzunehmen wegen entstandener Kosten: wir sind nicht mit einer Sondemaschine des AA ausgeflogen worden, sondern mit einem regulären Flug, auf dem noch Plätze frei waren.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Ta_MaraT Ta_Mara

    @Sonnensuechtige

    Danke für deine Antwort, ich hatte schon den Eindruck, dass meine Frage zwischen den anderen "Diskussionen" untergegangen ist...

    Habt ihr auch schon so eine Antwort vom Reiseveranstalter erhalten? Wie werdet ihr jetzt vorgehen?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    Ta_MaraT Ta_Mara

    Hallo,

    wir haben vom 13. bis 27.3. einen Urlaub in Ägypten gebucht. Am 18.3. wurden wir vorzeitig zurückgelogen, nach München anstatt nach Frankfurt. Letzte Woche habe ich Schauinsland aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, der auf die nicht erbrachten Urlaubstage entfällt. Heute kam die Antwort:

    • Anliegen umfassend geprüft
    • wegen der Pandemie unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
    • deshalb Fortführung bzw mangelfreie Durhcführung der ursprünglich geplanten Reise unmöglich
    • "im Ergebnis kein Erstattungsanspruch aus rechtlichen Gründen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände)

    Hat jemand auch schon so ein Schreiben bekommen? Wie handelt ihr jetzt bzw wie sollte man handeln?
    Ich habe über 100 Seiten des Forums durchgelesen und gesehen, dass einige von Schauinsland schon Gutschriften/Rückzahlungen bekommen haben. Ich sehe keinen Grund jemanden, der seinen Urlaub abbrechen musste anders zu behandelt als bei einer Stornierung. Die Umbuchung auf einen früheren Flug sehe ich als Kündigung seitens des Reiseveranstalters an, also ist der anteilige Reisepreis zurückzuzahlen. Sehe ich das falsch?

    Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...

    Allgemeine Fragen
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